Hallo zusammen, meine Frage an euch: wie lang darf das Jobcenter Leistungen zurück fordern? In meinen Fall soll es so sein, dass mir angeblich zuviel bezahlt worden sei, war arbeitslos für kurze Zeit in 2007 und Anfang 2008… Sind dann nun schon 5 Jahre, ist es rechtens dass ich nachzahlen muss? Danke für eure Hilfe, LG Tanja
Hallo
In der Regel kann der Bewilligungsbescheid nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aufgehoben und die zu Unrecht erhaltene Leistung zurückgefordert werden.
Es käme also darauf an, wie die Ausgangssituation war. Beruhte der damalige Bewilligungsbescheid auf Angaben, die der Betroffene vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat ?
Oder hat er seinerseits alles richtig gemacht (d.h. hat er alle relevanten Angaben nachweislich und wahrheitsgemäß gemacht) - und hat er (falls er einen Fehler des Jobcenters zu seinen Gunsten bemerkt hat) das Jobcenter nachweislich über diesen Fehler informiert ?
In dem Fall könnte er sich auf den Vertrauensschutz berufen (-> § 45 Abs. 2 SGB X ) http://hartz.info/index.php?topic=340.0
Siehe dazu auch § 45 SGB X : http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__45.html
LG