Rückgabe bei Privatverkauf

Habe letzte Woche mein Schlauchboot verkauft.
Es existieren keine Papiere mehr dafür, worauf ich den Käufer hingewiesen habe. Natürlich habe ich die Mängel bzw. das Fehlen sämtlicher Papiere am Kaufvertrag angeführt.
Dem Käufer war die Tatsache, dass das Boot keine Papiere hat beim Kauf egal und wir haben beide den Kaufvertrag unterschrieben. Die Übergabe fand am selben Tag statt.
Eine Woche später ruft mich der Käufer an und sagt er könne mit dem boot ohne Papiere nichts anfangen. Der Käufer besteht nun auf die Rückabwicklung des Vertrags.
Ich bin aber nicht gewillt das boot zurück zu nehem.
Welche Rechte habe ich diesbezüglich?

Was steht denn zum Thema Rückgabe im Kaufvertrag?

Gruß,
Steve

Es steht lediglich, dass keine Gewährleistung besteht.
Lg

Ich würde ja den Käufer einfach fragen, auf welcher rechtlichen Basis er vom Kaufvertrag zurücktreten möchte. Ein Mangel liegt ja nicht vor, wenn das Fehlen der Papiere im Vertrag vermerkt ist und dieser damit vollständig erfüllt ist.

Gruß,
Steve

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Erstmal ein großes Dankeschön für deine Antwort!
Werde morgen mal mit dem Käufer reden und mal fragen wie er sich das vorgestellt hat.
Gruß J

Das wird dann wohl ähnlich sein, wie bei einem KFZ.
Der Käufer/ Besitzer muss die Papiere „aufbieten“ lassen.
Das kostet eine gewisse Wartezeit und Gebühren.
Dies Gebühren sind bei einem FZ bis ca. 100 EUR (in Berlin)

Evtl. kann man dem Käufer mit einer eidestattlichen Versicherung, dass man als Vorbesitzer die Papiere verloren hat, noch einen Gefallen tun.
Mehr aber auch nicht und auch nur dann, wenn der Käufer freundlich ist. :smiley: