Hallo,
ich habe mir vor 7 Tagen zwei IP-Kameras gekauft. Da es diese nur in der Farbe weiß gab habe ich diese nach der Installation in schwarz gestrichen. Jetzt ist nach kurzer Zeit eine defekt. Kann ich, obwohl die Ware gestrichen wurde, noch zurückschicken und das Geld verlangen?
das gehört doch eher ins Witzebrett ![]()
Du kannst die Kamera allenfalls noch repariert bekommen, außer der Verkäufer ist sehr kulant.
Gruß Michael
Hallo,
erstens, wenn du von Zurückschicken schreibst, gehe ich davon aus, dass du sie im Internet bestellt hast.
Zweitens, du kannst natürlich mit den gestrichenen Kamera nicht mehr dein Recht auf Widerruf geltend machen, aber durchaus Gewährleistungsansprüche, wenn die Kamera nicht durch den Streichvorgang (irgendwo Farbe reingekommen o. ä.) kaputt gegangen ist.
Gruß
Christa
Es ist ein doofes Hobby, sich Dinge in Weiß zu bestellen, die man in Schwarz haben möchte.
Hallo,
ich gehe davon aus, dass Du die Kameras im so genannten Fernabsatz, also im Internet oder aus dem Katalog bestellt hast. Ebenso gehe ich mal davon aus, dass Du mit „zurückschicken und Geld verlangen“ das Recht auf Widerruf meinst.
Das letztgenannte Recht soll einem Kunden ermöglichen, eine Ware so zu testen, wie man es im Laden üblicherweise tun würde - der Versandkunde sollte dem Ladenkunden gegenüber nicht schlechter gestellt werden. Zum üblichen Testen in einem Geschäft hätte garantiert nicht das Anstreichen der Ware gehört.
Deshalb kannst Du in diesem Falle Dein Recht auf Widerruf des Kaufvertrages nicht mehr wahr nehmen.
Aber Du hast ja, wie schon andere schrieben, auch das Recht auf Gewährleistung und evtl. auch eine Garantie. Sollte also der Fehler nicht auf das Anstreichen zurück zu führen sein, könntest Du auf diesem Weg eine funktionierende Kamera bekommen (im Austausch oder durch eine Reparatur).
Grüße