Eine private Rentenversicherung läuft seid 2011. Es werden seid dem monatl. 300,00€ gezahlt. Der Rückkaufswert würde 19,000,00 € betragen.
Was würde nach Abzug von Steuern ect. übrig bleiben?
vielen Dank
„Steuerpflichtig ist im Erlebensfall oder bei Rückkauf des Vertrages der
volle Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der
Summe der entrichteten Versicherungsbeiträge.“
ergo ist es relevant, wie viel genau eingezahlt worden ist…„seit 2011“ ist keine ausreichende Angabe
Den Stuereinbehalt rechnet dir gerne dein Versicherungsgeber aus
Hallo, ohne den genauen Beginn zu kennen, ergibt eine Überschlagsrechnung, dass die eingezahlten Beiträge in jedem Fall höher sind als die Auszahlung. Also keine Steuer.
Das bedeutet nicht, das der Rückkauf eine gute Idee ist.
Viel Glück
Barmer