Eine Freundin von uns ist aus Amerika zurück und kam nur in eine Grundversorgung in der Krankenkasse. Was muss sie tun um vollen Versicherungschutz zu bekommen?
Ich bedanke mich im Voraus.
Elimar
Eine Freundin von uns ist aus Amerika zurück und kam nur in eine Grundversorgung in der Krankenkasse. Was muss sie tun um vollen Versicherungschutz zu bekommen?
Ich bedanke mich im Voraus.
Elimar
mit den Mengen an Informationen fällt mir nur eines ein:
Versicherungspflichtige Tätigkeit (=Arbeit) aufnehmen
Möglicherweise muss sie die rückständigen und die laufenden Beiträge bezahlen. Aber das ist nur gemutmaßt, obwohl du ein Füllhorn von Informationen über uns ausschüttest.
Hallo,
da schließe ich mich meinen beiden Vorschreibern an - um welche Krankenkassen handelt es sich - gesetzliche oder private Krankenversicherung und was bedeutet „Grundversorgung“ - in der gesetzlichen Krankenversicherung beispielsweise gibt es keine Grundversorgung. Da ist es nur möglich, dass bei Beitragsrückständen nur noch Notfallbehandlungen von der Kasse übernommen werden, das unterscheidet sich aber erheblich von einer „Grundversorgung“ - auch meine Bitte - mehr Infos.
Gruss
Czauderna
Hallo, bitte mehr Infos !
Die Freundin muss von dem Versicherungssystem aufgenommen werden, in dem sie vorher versichert war: PKV oder GKV.
Wenn sie nicht umgemeldet war und sich Beitragsschulden aufaddiert haben, muss man den Rückstand bezahlen.
Und die Frage gehört in die Rubrik Geld und Sparen !
Viel Glück
stimmt nicht.
Auch hier sind die Meldeverhältnisse nicht maßgeblich, so wenig wie im Steuerrecht - von dort ist das Kriterium „Wohnsitz oder ständiger Aufenthalt“ wörtlich übernommen worden, als die allgemeine Krankenversicherungspflicht eingeführt wurde.
Wenn sie weder ständigen Wohnsitz noch dauernden Aufenthalt in D hatte, war sie während dieser Zeit nicht krankenversicherungspflichtig und muss für diese Zeit nichts nachzahlen, auch wenn irgendein Mäuselein bei der AOK behaupten wird „Dä Kommbudä saachd awwer Sie sin 23.715,77 Euro schuldich!“
Schöne Grüße
MM
stimmt natürlich.
Aber die Meldung ist der erste und einfachste Hinweis auf Wohnsitz und Aufenthalt. Wenn die abweicht, muss man andere Belege bringen.
Gruss
Barmer
Ja, das stimmt - einfacher wird die Sache nicht, wenn man die Melderei nicht so genau genommen hat.
Allerdings ganz wichtig in diesem Zusammenhang, dass man durch simple Abmeldung ins Ausland die Krankenversicherungspflicht nicht „erledigen“ kann, wenn diese Abmeldung nur eine Verlegung des Briefkastens und nicht des Wohnsitzes oder dauernden Aufenthalts ist.
Schöne Grüße
MM