Hallo,
kann ein Mangel an einer Sache (Konstruktionsfehler) den Verkäufer zivilrechtlich zur Rücknahme verpflichten (gut 2 Jahre nach Abnahme), auch wenn der Fehler a) zwar bekannt war b) sich aber erst im Laufe der Zeit und erst bei Gebrauch, also erst ganz aktuell, als unkalkulierbare Gefährdung für Leib und Leben herausstellt?
Welche Möglichkeiten stehen dem Käufer (Geschädigter) zivilrechtlich sonst noch offen?
Gruß mki