Rücknahme / Gewährleistung als privater Verkäufer bei eBay

Ein Modellstück wurde auf eBay privat verkauft. Im Beschreibungstext wurde „Rücknahme: nein“ als Angebotsoption gewählt, sowie im Beschreibungstext nochmals erwähnt. Im Text stand ebenfalls, dass das Modellstück nicht getestet wurde und nur zur Deko diente. Auch wurde auf Wörter wie „original“ oder „vollständig“ verzichtet, da kein Wissen darüber vorliegt.
Der Käufer betitelt dieses Modellstück nun als defekt und möchte es zurückgeben, weil es nicht vollständig / nicht betriebsbereit ist.

Muss der Verkäufer es zurücknehmen, obwohl er nicht wusste, ob es geht (keine Möglichkeit zum Testen) und dies auch im Beschreibungstext stand?

Danke.

Auf das Wort verzichten ist ja ganz nett, aber wenn es nicht vollständig ist, hat man gefälligst in der Beschreibung deutlich darauf hinzuweisen. Da das nicht passiert ist, handelt es sich um einen Mangel und das Teil ist zurückzunehmen.

Es wurde auf das Wort verzichtet, weil es dem Verkäufer nicht bekannt war und nicht überprüft werden konnte!

Das ist aber nun mal keine Entschuldigung!
Die Ware war anders als beschrieben und muss zurück, das ist doch nicht so schwer zu verstehen!

Btw., wenn Du alles besser weißt, nur genau eine Antwort akzeptieren willst und alles, was Dir nicht passt, negativ bewertest: warum fragst Du überhaupt?

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Ich bewerte unvollständige Antworten als negativ. Hast Du einen Bezug hierzu, ein Gesetz, ein Urteil, o.ä. woraus Du diesen Schluss ziehst? Höre ich zum ersten Mal so.

Die Ware war genau wie beschrieben - gebraucht und nicht getestet. Weder mehr noch weniger war angegeben, und auch nichts „unterschlagen“, was der Verkäufer wusste.

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Nein, das war sie nicht. Aber ist ja kein Problem, lass Dich halt verklagen. Der Richter sagt Dir dann schon, was Sache ist. Natürlich zahlt der Verlierer dann alle Kosten, die dadurch entstehen.

Dann lies mal:
http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec2/202.html
Und schreib dem Anwalt mal eine nette Email, dass sein Text unvollständig ist und Du ihn deshalb leider negativ bewerten musst. Immerhin nennt er kein Gesetz oder Urteil.

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hi,

und Gewährleistung?
Bei Privatverkäufen ist die Mängelbeseitigung oft unmöglich und die Rückabwicklung der einzig sinnvolle Weg.
Der Käufer will also keinen Preisnachlass, er erkennt bereits, dass die Mängel nicht beseitigt werden können. Also bleibt nur Rückabwicklung. Mit einer Rückgabe im Sinne eines Widerrufs hat das aber nichts zutun.

das ist egal. Wenn du die Gewährleistung übernimmst und alle Kosten tragen möchtest darfst du es auch dem Käufer überlassen des Artikel zu prüfen. Ob dieses Vorgehen sinnvoll ist bezweifle ich mal.

Man könnte ausdrücklich darauf hinweisen, dass Teile fehlen können. Detailreiche Bilder mindern ebenso Missverständnisse.
Alle Formulierungen die zwar zunächst den erzielten Preis mindern schützen aber im Nachhinein vor Ärger und Stress.

Es zeichnet sich aber schon ab, dass je Antwort die nicht mit deiner Erwartung überein stimmt grundsätzlich falsch sein muss. daher mal abkürzend ein Link.

grüße
lipi

Danke für die ausführliche Antwort. Für sowas gibt es ja diese Community. Und nicht für emotionale Einzeiler :smile:

Ich verstehe diesen Ton wirklich nicht. Muss das sein?
Danke für den Link.

Also wäre es korrekt gewesen:
Gewährleistung / Rücknahme auszuschließen (wie geschehen)
Im Beschreibungstext explizit anzugeben, dass Teile fehlen KÖNNEN

Muss der Artikel dann auch als defekt (was unklar war/ist) eingestellt werden, oder als gebraucht?

hi,

wenn Teile fehlen muss der Artikel nicht gleichzeitig defekt sein.
Das ergibt sich erst aus den fehlenden Teilen selbst.

Fehlt bei einem Fahrzeug der Aschenbecher oder die Rücksitzbank, ist es zu ertragen.
Fehlt ein kleines Zahnrad im Getriebe wirds schon lästig.

Lieber die Beschreibung genau gestallten und nicht so auf die voreingestellten Bezeichnungen verlassen.
Und viel wichtiger: den Artikel prüfen, selbst. Nur so kann man ihn vernünftig beschreiben und den passenden Käufer finden der letztlich das bekommt was er erwartet bzw. was er erwarten konnte.
Wenn ich mir deine Erwartungshaltung an die Hilfe ansehe, herrscht da ein größeres Ungleichgewicht.

die Frage kommt leicht seltsam rüber.
‚Ich hab ja nicht gesagt, dass es funktioniert‘ ist einfach kindisch, da fehlt nur noch ein ‚ätsch‘ zum vollkommenem Glück.
Die Kommentare auf andere Antworten waren auch nicht viel anders. Die Abwertung der ersten Antwort finde ich frech. Vollständig? - herje, du hast Müll verkauft und willst dich rausreden. Erwarte kein Mitleid - solche VK hatte wohl jeder schon einmal.

Da fällt eine neutrale Antwort entsprechend schwer, ich sympathisiere eher mit dem Käufer.

grüße
lipi

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Ich habe keine Erfahrung von verkauften Modellstücken - weiß nicht wie man sie öffnet und habe keine Utensilien, um sie zu testen. Ich kann auch nicht sagen, ob Teile fehlen und wenn ja, welche.
Dann stelle ich es also lieber gleich als defekt ein und nicht als gebraucht, oder?

Ich möchte nicht pauschal als Betrüger dargestellt werden. Nur weil es genug schwarze Schafe bei eBay gibt, heißt es nicht, dass jeder eines ist.

Du hast es immer noch nicht verstanden: die Ware muss als das beschrieben werden, was sie ist! Es gibt kein entweder-oder, es kann doch beides sein! Das sind doch keine Rubriken, zwischen denen man wählen muss. Wenn man sich nicht auskennt, schreibt man das dazu und antwortet wahrheitsgemäß auf Rückfragen. Wenn man einen Fehler gemacht hat, einigt man sich mit dem Käufer.

Ist doch nun wirklich nicht soo schwer…

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Leider ist es so schwer. Die Ware wurde beschrieben, wie sie ist - nicht getestet, gebraucht und stand nur als Deko rum (war nie in „Betrieb“). Es kam eine Rückfrage - nämlich nach dem Alter.
Und jetzt werde ich der arglistigen Täuschung beschuldigt, weil ich nicht angegeben habe, dass sie defekt ist / ein Ersazteil fehlt.
Da ist es für mich jetzt schwer zu entscheiden, wie ich einen ähnlichen Artikel einstellen soll - es gibt nämlich mehr von dem „Müll“, wie er hier so schön bezeichnet wurde… als defekt einstellen? Oder so wie auch hier geschehen als gebraucht, mit dem Verweis, dass es nicht getestet ist. Und dem Extra, dass es sein KANN, dass etwas fehlt?
Wäre das so richtig?

Nein, das ist es ganz und gar nicht. Hör auf zu lamentieren, nimm das Ding zurück und gut.

Wie wäre es einfach mit einer normalen Antwort, so als Highlight des Tages? :mask:
Ich nehme ihn zurück, komm runter.

Ich möchte wissen, wie ich diese Artikel, von denen es mehrere gibt, korrekt einstelle, sodass es einwandfrei verständlich ist und es nicht zu einer Rücknahme kommt. Wurde angemotzt, weil ich nicht „defekt“ ausgewählt habe, im selben Atemzug werd ich aber belehrt, dass ich es auch als gebraucht einstellen soll „und man sich da dann einigt“?

hi,

du hast aber Gewährleistung darauf gegeben. Also hat die Ware intakt zu sein. Ob du es prüfen kannst ist egal. Im Kaufhaus erwarte ich auch nicht, dass der Verkäufer jedes Gerät prüft.

Schließt du die Gewährleistung aus und schreibst, dass Teile fehlen können, ist die Ware schon ganz anders beschrieben.
Das ist dann aber auch kein Freischein für offensichtliche Dinge.

Verkaufe es doch als Deko ohne Funktion.
Lass dir eben eine Beschreibung einfallen, die nichts verschweigt und nichts dazudichtet, aber dennoch angenehm zu lesen ist.
Und vermeide es schwammig zu formulieren.

Es macht auch keinen Sinn sich hier theoretisch über etwas zu unterhalten von dem unbekannt ist, was es ist und wie schwer es ist, dies zu testen.
Wenn man etwas unbekannter Herkunft hat und man die Funktion nicht prüfen kann und auch generell fehlende Teile nicht erkennen würde versucht man dies mit Bildern auszugleichen und ja, dann würde man es wohl als Defekt verkaufen.

Wenn ich ein Gerät aber aus der Verpackung genommen hab und es längere Zeit im Schrank lag, habe ich keinen Grund es als defekt zu verkaufen, auch wenn ich es nicht Testen kann. Etwa weil es ein Modellflugzeug ist und ich keine Fernsteuerung dafür besitze.

Falscher Ansatz. Du hältst dein Wissen über den/die Artikel zurück und erwartest belastbare, rechtlich und moralisch abgesicherte Aussagen.

Grundsätzlich: Was verkauft wird, hat zu funktionieren.

grüße
lipi

Danke für die Hilfe, dann stelle ich die anderen Modellteile - im übrigen Loks (hat ja keiner danach gefragt, und wieso sollte es eine Rolle spielen…?) - so ein. Deko ohne Funktion, Gewährleistung ausschließen und darauf hinweisen, dass Teile fehlen können.

Ich habe noch immer kein Wissen zurückgehalten, außer dass es Loks sind … (bezogen auf diese „Diskussion“). Und keines in der Beschreibung…jetzt weiß ich, dass es wohl defekt ist…

Danke jedenfalls.

Die hast Du bekommen. Mehrfach.

Aber mancher kann einfach nicht genug bekommen.