Nach dem Kauf eines elektronischen Rasenmähers im Juni 2015 hatte das Gerät bereits von Anfang an Probleme gemacht. Daraufhin handelte der Verkäufer und schickte das Gerät zum Hersteller, der ein Teil reparierte. Es ging zurück zum Verkäufer und zurück zum Kunden. Das Gerät machte allerdings weiterhin Probleme, weswegen der Hersteller später ein Teil komplett austauschte. Wieder zurück beim Käufer waren immernoch nicht alle Probleme behoben, der Verkäufer jedoch wenig ambitioniert sich dem Ganzen weiterhin zu widmen (keine Rückrufe etc.) Somit meine Frage: Welche Rechte hat der Käufer, vom Kaufvertrag nach über einem Jahr noch zurück zu treten? (Problem: Der Verkäufer hat dem Käufer keinerlei Dokumente über die bisherigen Reperaturversuche zukommen lassen. Sollten diese angefragt werden? Müssen diese herausgegeben werden? Was, wenn der Verkäufer sich weigern sollte? + Hersteller mit Sitz in den Niederlanden)
Vielen Dank bereits im Voraus für nützliche Hinweise.
Hast du denn gar keine Unterlagen? Beim Kauf müsstest du einen Garantieschein erhalten haben.
Ansonsten kannst du nur hoffen, dass du mittels Rechnung oder Kontoauszug beweisen kannst, wann du den Rasenmäher gekauft hast. In Österreich ist die Garantiezeit 2 Jahre.
Schau, dass du Dokumente bekommst und probiere es nochmal beim Verkäufer und ansonsten beim Hersteller…
Ich habe vergessen zu sagen, dass auch ein Hersteller in den Niederlanden eventuell ein Produkt austauscht. Ich hatte das voriges Jahr auch. Einfach mal anfragen, am besten mit allem Beweisen, die du hast.
wo siehst du hier irgendwelche ansprüche aufgrund einer garantie?
du hast offensichtlich nicht wirklich ahnung vom thema, bitte halte dich bei rechtsfragen entsprechend zurück.
der interessiert hier genau gar nicht. es existiert schließlich nur ein vertrag mit dem verkäufer.
nach https://dejure.org/gesetze/BGB/439.html beträgt die verjährung bei sachmängeln 2 jahre. und die rechte des kunden beinhalten nach http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html auch den rücktritt. die chance auf nachbesserung (http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html) hat der verkäufer gehabt und nicht genutzt. für diese versuche gäbe es im zweifel genug beweise, so dass der verkäufer sie sicherlich nicht mal sehen will.
ich sehe hier nichts, was dem käufer das recht auf rücktritt verwehren könnte.
btw., wenn der verkäufer wegen der erfolgten nutzung der sache eine wertminderung geltend machen will: es gilt http://dejure.org/gesetze/BGB/346.html mit " jedoch bleibt die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung außer Betracht.". also: keine wertminderung, der volle kaufpreis ist zu erstatten.
der hat damit genau gar nichts zu tun. du kennst offensichtlich den unterschied zwischen sachmangelhaftung und garantie nicht.
Vielen Dank für die Antwort - das hilft auf jedenfall schonmal! Eines der angesprochenen Probleme ist, dass der Verkäufer sich um die Nachbesserung gekümmert hat ( 2x jeweils ohne Erfolg) und aber nur ER Unterlagen darüber besitzt. Könnte es da zu Problemen kommen, wenn er diese Unterlagen beispielsweise vernichten würde und behaupten würde, er hätte nie davon erfahren, dass der Rasenmäher nicht richtig funktioniere?! Vielen Dank bereits im Voraus.
die kann ich nicht erkennen.
das gerät wurde doch zum hersteller geschickt, darüber hat dieser mit sicherheit unterlagen. es gibt sicher auch zeugen. du hast den nachbarn davon erzählt. der verkäufer hat die ausgaben für die angelegenheit in seinen steuerunterlagen - mit rechnungsnummern etc., die nicht einfach verschwinden.
der verkäufer wird sich vielleicht winden wie ein aal - es kostet ihn ja immerhin geld - aber ich glaube nicht, dass er wirklich so weit geht, eine falsche aussage vor gericht zu riskieren.
und natürlich geht es nicht zuletzt auch um seinen ruf als händler.