es ist wenig wahrscheinlich, dass der Mann dort, wo er nachgeschaut hat, zu diesem Zweck überhaupt nachschauen durfte.
Ob er das durfte oder nicht kriegst Du wahrscheinlich leicht raus, wenn Du ihn fragst, ob er damit einverstanden ist, dass Du die ganze Geschichte dem Innenminister seines Bundeslandes bzw. dem Landespolizeipräsidenten erzählst.
Da dürfte er keine Chance haben.
Ein Vertrag ist ein Vertrag und nachdenken und forschen gehört vor den Vertragsabschluss, damit danach ein Vertrag auch verbindlich sein kann.
Willkürliches Verhalten zeigt die Exekutive ja im Zweifel auch hin und wieder in Ausübung ihres Berufs, darum das zwiespältige Verhältnis nicht weniger beim Anblick dieser Uniform.
Privat ist es leichter, ihnen das nicht durchgehen zu lassen.
Interessant der Hinweis auf die Quelle der Informationen und deren fragliche Rechtmäßigkeit!
Ich persönlich würde das ja unabhängig vom Vertrag direkt zur Anzeige bringen und dann auf Einhaltung des Vertrages bestehen.
Wenn Du Dir GANZ SICHER bist, JEDE Rate zahlen zu können, kannst Du natürlich auch in die Offensive gehen wegen der vermutlich unzulässig erlangten Informationen.
Wenn ein ganz kleines ‚Vielleicht auch nicht‘ besteht, solltest Du auf Vertragserfüllung bestehen und weiter nichts.
Wenn ein größeres Fragezeichen besteht: lass den Vertrag sausen, das gibt nur Ärger.
Wobei das letzte natürlich für ALLE Ratenvertrgäe gilt!
nun, solange du uns wichtige Informationen vorenthälst, ist da nichts zu antworten.
Denn ein privater Ratenverkauf eines Kraftfahrzeuges ist ein selten schlechtes Geschäft für den
Verkäufer.
Das Auto ist weg und Geld hat er auch nicht, denn Ratenzahlung ist immer ein stark verlustbehaftetes Geschäft.
Denn heutzutage kann kein Mensch mehr sicher sein, daß er im nächsten Jahr noch über das
gleiche Einkommen verfügt.
Siehe zum B. jetzt aktuell OPEL,ein deutsches Traditionsunternehmen und jetzt ?
Kommt darauf an. Wenn Du Informationen verschwiegen hast, die für die Beurteilung Deiner Fähigkeit, den Kredit zu bedienen, relevant gewesen wären, dann vielleicht ja. Falls es sich um irrelevante Schönheitsfehler in Deinem Lebenslauf handelt, dann eher nein.
Die Frage, ob der Verkäufer auf legalem oder rechtswidrigem Wege zu seinen neuen Erkenntnissen gekommen ist, ist hier übrigens ohne Belang.
Nö, ist es nicht. Nur weil er bei der Polizei ist, heißt das nicht, dass er spezielle Abfragen macht. Er hätte ebenso gut ein bisschen auf den Schlamm hauen können. Unter www.insolvenzbekanntmachungen.de kann jeder schauen, wie es dem Nachbarn geht. Aber egal, die ganze Geschichte wirds wohl hier nicht geben.