Hallo, ich bräuchte nur mal eine Einschätzung von jemanden, der sich damit auskennt.
Also folgendes:
Ich habe am Donnerstag ein Auto probegefahren, der mir auch gefallen hat und ich habe dann anschliessend eine „Verbindliche Bestellung eines Kraftfahrzeuges mit Garantie“ unterschrieben.
Leider hat mich dann heute ein Bekannter darauf aufmerksam gemacht, dass das Fahrzeug ein bestimmtes Aussattungsmerkmal nicht besutzt, was aber für mich ein absolutes „Must Have“ ist. Ich habe es schlicht und einfach bei der Probefahrt übersehen, mein Fehler, ganz klar. Der Händler hatte das auch nicht in der Fahrzeugbeschreibung aufgeführt. Also ganz eindeutig meine Schusseligkeit. Jetzt würde ich natürlich gerne von der Bestellung zurücktreten.
Ich habe auch noch nicht mit dem Händler (eine VAG Vertretung) gesprochen, ich würde nur gerne ein Einschätzung vorab bekommen, ob das ein Problem werden wird.
Zusätzlich ist vielleicht von Interesse, dass der Händler das Auto bei Mobile inseriert hatte und dort, ganz unten schreibt:
"Unsere Vorteile: Rückgaberecht, Grosse sicherheit durch Garantie,… usw.
Dieses bei Mobile.de und auch bei autoscout24.de aufgeführte Rückgaberecht ist allerdings in der von mir unterschriebenen Bestellung nicht aufgeführt.
Was meint Ihr? Komme ich da raus?
MfG