Rücktritt von einer Gebrauchtwagenbestellung möglich?

Hallo, ich bräuchte nur mal eine Einschätzung von jemanden, der sich damit auskennt.
Also folgendes:
Ich habe am Donnerstag ein Auto probegefahren, der mir auch gefallen hat und ich habe dann anschliessend eine „Verbindliche Bestellung eines Kraftfahrzeuges mit Garantie“ unterschrieben.
Leider hat mich dann heute ein Bekannter darauf aufmerksam gemacht, dass das Fahrzeug ein bestimmtes Aussattungsmerkmal nicht besutzt, was aber für mich ein absolutes „Must Have“ ist. Ich habe es schlicht und einfach bei der Probefahrt übersehen, mein Fehler, ganz klar. Der Händler hatte das auch nicht in der Fahrzeugbeschreibung aufgeführt. Also ganz eindeutig meine Schusseligkeit. Jetzt würde ich natürlich gerne von der Bestellung zurücktreten.
Ich habe auch noch nicht mit dem Händler (eine VAG Vertretung) gesprochen, ich würde nur gerne ein Einschätzung vorab bekommen, ob das ein Problem werden wird.
Zusätzlich ist vielleicht von Interesse, dass der Händler das Auto bei Mobile inseriert hatte und dort, ganz unten schreibt:
"Unsere Vorteile: Rückgaberecht, Grosse sicherheit durch Garantie,… usw.

Dieses bei Mobile.de und auch bei autoscout24.de aufgeführte Rückgaberecht ist allerdings in der von mir unterschriebenen Bestellung nicht aufgeführt.
Was meint Ihr? Komme ich da raus?

MfG

Hallo da es sich um einen verbindlichen Vertrag handelt , der unterschrieben wurde ist der Vertrag in trockenen Tüchern . Jetzt kommt es nur darauf an ob man sich mit dem Händler einigen kann . Wenn er darauf nicht eingeht sieht es schlecht aus .
viele Grüße noro

Guckst du hier:

Ich bin zwar juristisch nicht bewandert, aber erstmal handelt es sich ja noch nicht um einen Vertrag, sondern um eine verbindliche Bestellung. Ob das ein rechtlich einen Unterschied macht, sei mal dahin gestellt.

Vorallem möchte ich aber nocheinmal das vom Händler genannte „Rückgaberecht“ erwähnen. Ich weiss, das steht jetzt zwar in der Bestellung nicht so drin, aber ich gehe mal davon aus, da es sich nicht um einen „Fähnchenhändler“ sondern um ein Audi Audi Autohaus handelt, vermute ich mal, dass der sich doch an solche Zusagen hält, oder meint ihr nicht?

Mfg

Hallo!

Um welches „must have“ handelt es sich? Vielleicht lässt sich das Detail nachrüsten oder womöglich durch schlichtes Freischalten zur Verfügung stellen.

Gruß
Wolfgang

Ein Kaufvertrag kommt zustande wenn du ein Angebot annimmst. Der Händler hat dir ein Angebot gemacht und du hast daraufhin eine Bestellung unterschrieben. Wo ist das keine Annahme des Angebots?

Die Bedingungen dafür hast du dir ja hoffentlich genau durchgelesen. Wie lauten diese?

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merkt man.
denn das:

IST natürlich ein vertrag.

man muss gar nicht antworten.

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sorry für den daumen - mangels übersicht verklickt…

Hallo!

Wie das Kind genannt wird, ist nicht so wichtig. Der Verkäufer macht ein Angebot und der Käufer nimmt an - Vertrag ist perfekt.

Die Wortwahl „verbindliche Bestellung“ soll auch dem Nicht-Kaufmann verdeutlichen, dass es sich um keinen Wollte-nur-mal spielen-Vorgang zur Bespaßung handelt.

Gruß
Wolfgang

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Ja, ich denke auch es ist ein Kaufvertrag da. Lies dir die Rücktrittsregeln durch, da findest du vielleicht einen Weg. Ansonsten sag es ihm einfach, dass das Auto ein bestimmtes Feature nicht hat, vielleicht ist er kulant und baut es dir ein oder hat andere Käufer, dann ist die Aufhebung vielleicht gar kein Problem. Sprechen ist immer gut, dann siehst du auch schnell wie er tickt. Viel Glück!

Hab es rückgängig gemacht :thumbsup:

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Hi,

Grundsätzlich kann man von jedem Vertrag zurücktreten – indem man seine Vertragskopie auf den Boden legt und einen Schritt zurücktritt. Das entbindet einen allerdings nicht von den Verpflichtungen, die man damit eingegangen ist.

Man sollte also mit dem Händler reden, der ja zumindest mit seiner Kulanz Werbung macht.

Gruß T

Hallo,

nur mal grundsätzlich:
Es kommt bei juristischen Dokumenten v.a. im Privatrecht nicht unbedingt auf die Überschrift an.
Entscheidend ist vielmehr, was tatsächlich in dem Dokument drin steht.
Und deswegen kann eine Überschrift wie im UP sehr wohl um einen rechtsgültigen Kaufvertrag beinhalten.

&Tschüß
Wolfgang