Rücktritt von Kaufvertrag möglich?

Hr. Huber meldet sich bei einem Katzenzüchterin an, ein Kätzchen von ihm beziehen zu wollen.

Ein Kaufvertrag wird aufgesetzt, in dem drin steht:
Name usw… Datum…

Kaufpreis der Katze = 800euro
Reservierungsgebühr = 400euro
Am Tag der Abholung sind dann nur mehr die restl. 400euro zu zahlen
… usw…

u.a. steht folgender Satz noch drin:
„Bei Rücktritt von der Kaufabsicht, durch den Käufer, fällt die Gebühr dem Käufer zu“

Frage:
Folgender Sachverhalt ist gegeben.
Nach 1 1/2 Jahren gab es zwei Versuche die Katze zu decken - was nicht funktionierte.
Es ist ein weiterer Wurf geplant - was nochmals ca. 1/2 Jahr dauern würde. Das ist Hrn. Huber zu lange und er bezieht eine andere Katze von einem anderen Züchter.

Der Züchter bei dem das Kätzchen ursprünglich reserviert ist, beharrt jetzt auf den Satz im Kaufvertrag:
„Bei Rücktritt von der Kaufabsicht, durch den Käufer, fällt die Gebühr dem Käufer zu“

Hr. Huber möchte ja ein Kätzchen, es kommt jedoch kein Wurf zustande.
Was kann Hr. Huber machen?

Bitte um klare Auskünfte und nicht „such den Rechtsanwalt auf“.
Wenn möglich Gesetzestexte / Auszüge.
Ort des Geschehens = Deutschland.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Ganz blöde Frage: steht da nix für den Fall drin, dass das mit dem Nachwuchs eben nicht klappt? Ich meine, das ist doch kein biologisch soooo unüblicher Vorgang…

nein, eben nicht. es ist auch keine Frist gesetzt.
Deswegen stellt sich für mich die Frage: wie lange darf der Züchter dieses Spielchen spielen?
Wenn es da keine rechtl. Grundlage gibt, könnte jeder Katzenbesitzer sagen „ich plane einen Wurf, zahlt alle mal schön brav voraus“,… und LEIDER wird der Wurf heuer nichts… und auch nächstes Jahr LEIDER nichts geworden…
… wie lange darf der das hinauszögern wenn im Kaufvertrag keine Frist gesetzt ist?
Kann der die nächsten 20 Jahre so weitermachen? oder gibts da eine rechtl. Grundlage die dies verhindert…

Hmm, das ist dann sehr merkwürdig, denn ich würde von einem Züchter, der das so kommerziell macht, durchaus erwarten, dass der sowas berücksichtigt. Das heisst, der Gegner hat keine Ahnung (dann kannst ihn mit einem kurzen anwaltlichen Anschreiben schnell zum einlenken bringen) oder er ist ein Gauner (dann brauchst eh nen Anwalt). Darum - auch wenn Du diese Antwortmöglichkeit explizit ausgeschlossen hattest: ich fürchte am Gang zum Anwalt führt kein Weg vorbei.

:frowning:
und das wegen besch… € 400…
als ob die Welt nicht schon genug Probleme hätte.

Ja ich habs mir fast gedacht. Danke dir!

Hallo,
vielleicht kann dir der Zuchtverband weiterhelfen.
Ein Versuch wäre es wert…
Mao

Eben das hätte der Käufer machen sollen, bevor er sich anderswo ein katze beschafft.
http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=1&art=6&find=Kaufvertrag_R�cktritt__Fristsetzung

Jetzt wird er wohl die zweite Katze auch kaufen müssen. Wenn er das mit der Fristsetzung nicht nachholt.

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Hat er doch. Nur eben nicht zugunsten des Kunden…

Knackpunkt ist „leider“ so oder so vielmehr die Frage, ob du nun überhaupt wirklich zum Rücktritt berechtigt bist.

Der Satz, den du aus dem Vertrag zitierst, dürfte dagegen im Rahmen einer Auslegung ergeben, dass er nur für den Fall gelten soll, dass vor der Übergabe der Katze doch noch vom Kauf Abstand genommen werden soll.

Für den Fall des gesetzlichen Rücktrittsrechts dürfte er keine Rolle spielen.

Was jetzt praktisch passiert, ist eine Auseinandersetzung, in der der Verkäufer nach allen Argumenten greift, die ihm so günstig erscheinen. Sobald man ihn davon überzeugt, dass der zitierte Satz keine Rolle spielt, wird er eben bestreiten, dass überhaupt ein gesetzlicher Rücktrittsgrund besteht.