Hr. Huber meldet sich bei einem Katzenzüchterin an, ein Kätzchen von ihm beziehen zu wollen.
Ein Kaufvertrag wird aufgesetzt, in dem drin steht:
Name usw… Datum…
Kaufpreis der Katze = 800euro
Reservierungsgebühr = 400euro
Am Tag der Abholung sind dann nur mehr die restl. 400euro zu zahlen
… usw…
u.a. steht folgender Satz noch drin:
„Bei Rücktritt von der Kaufabsicht, durch den Käufer, fällt die Gebühr dem Käufer zu“
Frage:
Folgender Sachverhalt ist gegeben.
Nach 1 1/2 Jahren gab es zwei Versuche die Katze zu decken - was nicht funktionierte.
Es ist ein weiterer Wurf geplant - was nochmals ca. 1/2 Jahr dauern würde. Das ist Hrn. Huber zu lange und er bezieht eine andere Katze von einem anderen Züchter.
Der Züchter bei dem das Kätzchen ursprünglich reserviert ist, beharrt jetzt auf den Satz im Kaufvertrag:
„Bei Rücktritt von der Kaufabsicht, durch den Käufer, fällt die Gebühr dem Käufer zu“
Hr. Huber möchte ja ein Kätzchen, es kommt jedoch kein Wurf zustande.
Was kann Hr. Huber machen?
Bitte um klare Auskünfte und nicht „such den Rechtsanwalt auf“.
Wenn möglich Gesetzestexte / Auszüge.
Ort des Geschehens = Deutschland.
Vielen Dank für eure Hilfe!