Liebe Experten,
angenommen, eine niedergelassene Dachreinigungfirma begutachtet im Auftrag eines Hauseigentümers ein Haus, erstellt ein Angebot für Reinigung und Neubeschichtung (per Mail und per Post), und der Hauseigentümer antwortet per Mail mit der Erteilung des Auftrages. Einen Tag später erfolgt eine Auftragsbestätigung per Mail. Aus Witterungsgründen wird noch kein Termin der Firma für die Ausführung der Arbeit genannt.
Der Eigentümer erhält eine Woche später ein weiteres und viel günstigeres Angebot und würde nun lieber dieses annehmen.
Frage: Gilt bei dieser Art von Geschäft ein 14tägiges Rücktrittsrecht?
Einige Quellen sagen ja, einige sagen, daß es ein Werkvertrag sei, von dem man nicht zurücktreten, sondern den man nur kündigen kann und dem Auftragnehmer 5% des Auftragspreises schuldet (§ 649 BGB), was in diesem Fall ca. 200 EUR wären.
Welche Aussage ist hier richtig?
Danke schön und Grüße
Christian