Rücktrittsrecht bei Dachreinigung?

Liebe Experten,

angenommen, eine niedergelassene Dachreinigungfirma begutachtet im Auftrag eines Hauseigentümers ein Haus, erstellt ein Angebot für Reinigung und Neubeschichtung (per Mail und per Post), und der Hauseigentümer antwortet per Mail mit der Erteilung des Auftrages. Einen Tag später erfolgt eine Auftragsbestätigung per Mail. Aus Witterungsgründen wird noch kein Termin der Firma für die Ausführung der Arbeit genannt.

Der Eigentümer erhält eine Woche später ein weiteres und viel günstigeres Angebot und würde nun lieber dieses annehmen.

Frage: Gilt bei dieser Art von Geschäft ein 14tägiges Rücktrittsrecht?

Einige Quellen sagen ja, einige sagen, daß es ein Werkvertrag sei, von dem man nicht zurücktreten, sondern den man nur kündigen kann und dem Auftragnehmer 5% des Auftragspreises schuldet (§ 649 BGB), was in diesem Fall ca. 200 EUR wären.

Welche Aussage ist hier richtig?

Danke schön und Grüße
Christian

Nein.
Höchstens wenn das ein „Haustürgeschäft“ war. Firma klingelt und preist ihre Dienste an, man willigt ein und schließt Vertrag.

Aber war es so ? Oder hat man auf Inserat oder ähnlich selbst reagiert und Firma bestellt ?

Nein, daher sagte ich ja: Eine niedergelassene Firma, ein paar Orte weiter, die erst durch die Anfrage des Hauseigentümers erst aktiv geworden ist.

Hallo,
durch das Angebot und die folgende schriftliche Annahme des Angebots ist ein Vertrag zustande gekommen. Sonst könnte man ja auch nach getaner Arbeit sagen, dass man die Dienstleistung gar nicht wollte.
Man kann die Firma nur höflich fragen, ob diese vom Auftrag absieht.

Was natürlich sehr blöd ist, wenn Ihr einen zeitnahen Termin habt und die besagte Firma diesen Zeitraum nun nicht für andere Kunden nutzen könnte.
Das Kostet den Firmeninhaber dann bares Geld. Daher gibt es kein 14 Tägiges Rücktrittsrecht, sondern nur eine mögliche gegenseitige Einigung.

Generell finde ich es nicht richtig, wenn man jemanden beauftragt und im nachgang recherchiert und feststellt, dass man es günstiger hinbekommt.

Tipp: Erst recherchieren und dann beauftragen. Ist fairer für alle.

Jaaaaa, ich glaube, hier ist das Rechts- und nicht das Moralbrett. :wink:

Daher bin ich nur an begründeten Antworten interessiert, die eine der beiden Thesen bekräftigen:

  • Es existiert ein Rücktrittsrecht.
  • Es existiert nur ein Kündigungsrecht des Werkvertrages.

Dankeschön. :relaxed:

1 Like

Ok! Sorry! Bin noch recht neu hier.
Ich drücke auf jeden Fall die Daumen, dass das Ganze positiv ausgeht.
Beste Grüße

Dann gibt es kein 14-tägiges Rücktrittsrecht !

Man kann nur den Auftrag nach BGB § 649 kündigen mit allen Folgen.
Es muss nicht bei 5 % bleiben, die Firma kann auch mehr Kosten geltend machen. All das was sie bisher schon für den Auftrag ausgegeben hat und was nicht anderweitig verwendet werden kann.

Danke!

PS: Dürfte aber schwer werden für die Firma, mehr als 5% geltend zu machen für Standardmaterial, das sie tagtäglich nutzt. Vermutlich wäre es für den Kunden leichter zu belegen, daß weniger als 5% angebracht wären.

Und die Angebotserstellung und Planung hat gefälligst kostenlos zu erfolgen?

Wieso kostenlos? Dafür sind die 5%, was ungefähr 200 EUR entspräche - für 20 Minuten Arbeit und einen Brief eine durchaus gute Entlohnung.

Ah so. In 20 Minuten hat also die Sekretärin die Anfrage aufgenommen, hat einen Termin abgesprichen, ist der Meister vor Ort, spricht eine halbe Stunde mit dem Kunden, misst das Dach aus, erstellt ein Angebot, die Sekretärin druckt das aus, steckt es in ein Kuvert, klebt Porto drauf und schickt es weg.

Reife Leistung, toller Laden.

Oder Traumtänzerei von jemand mit ganz viel Ahnung.

Es langweilt…

Noch was Sachliches (!) zum Thema beizutragen?
Wenn nicht, MUSS man nicht kommentieren, nur weil einem ein Sachverhalt nicht gefällt.

In der Tat.

Au ja. Wo ist Dein Beitrag dazu?