Rückwirkende Anpassung des Eintrittsdatums - wie vergüten?

Guten Tag,

ein Arbeitsvertrag gilt ab einem Datum zur Monatsmitte, der erste Arbeitstag entspricht diesem Datum. Es handelt sich dabei um einen Freitag. Die Anmeldung zu Sozialversicherung etc. sind zum darauf folgenden Montag erfolgt.

Nun die Frage: wenn eine rückwirkende Anmeldung erfolgt, da KV & co. darauf bestehen, muss dann nur der Freitag als reiner Arbeitstag rückwirkend vergütet werden oder Freitag bis einschließlich Sonntag? Der Arbeitsvertrag enthält diesbezüglich keine entsprechenden Klauseln, es wird jeder Monat unabhängig der Anzahl der Arbeitstage gleich vergütet.

Vielen Dank!

Hi!

Das kommt ganz darauf an, was der Arbeitgeber als Basis für seine Abrechnungen nimmt.
Er kann mit Arbeitstagen rechnen, er kann das mit echten Kalendertagen machen oder auch generell 30 Tage zu Grunde legen [und bei den generellen 30 Tagen sind auch noch zwei unterschiedliche Berechnungen möglich].

Die Wahl hat er selbst, soweit kein Arbeitsvertrag, MTV oder keine Betriebsvereinbarung etwas anderes regelt, nur einheitlich sollte er es handhaben.

VG
Guido