Guten Tag,
ein Arbeitsvertrag gilt ab einem Datum zur Monatsmitte, der erste Arbeitstag entspricht diesem Datum. Es handelt sich dabei um einen Freitag. Die Anmeldung zu Sozialversicherung etc. sind zum darauf folgenden Montag erfolgt.
Nun die Frage: wenn eine rückwirkende Anmeldung erfolgt, da KV & co. darauf bestehen, muss dann nur der Freitag als reiner Arbeitstag rückwirkend vergütet werden oder Freitag bis einschließlich Sonntag? Der Arbeitsvertrag enthält diesbezüglich keine entsprechenden Klauseln, es wird jeder Monat unabhängig der Anzahl der Arbeitstage gleich vergütet.
Vielen Dank!