Hallo.
Ich erhielt Post vom Finanzamt. Ein besonders großer und schwerer Umschlag. Mir schwante nix gutes, und so war es auch. Bis 2009 zurück wurden die Bescheide wieder aufgerollt. Sie wurden nach § 175 Abs. 1 Satz 1 geändert. Es ist nach § 165 Abs. 1 Satz 2 teilweise vorläufig. Die neue Festsetzung betraf die Bereiche Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.
Was ist der Grund für diese Neuberechnung, eine Gesetzesänderung, die alle betrifft, oder ein übereifriger Finanzbeamte, der Frau Merkel noch ein paar Euros in die Flüchtlingskasse spülen möchte?
Gruß, warsteiner