Rückwirkende Bescheide

Hallo.

Ich erhielt Post vom Finanzamt. Ein besonders großer und schwerer Umschlag. Mir schwante nix gutes, und so war es auch. :flushed: Bis 2009 zurück wurden die Bescheide wieder aufgerollt. Sie wurden nach § 175 Abs. 1 Satz 1 geändert. Es ist nach § 165 Abs. 1 Satz 2 teilweise vorläufig. Die neue Festsetzung betraf die Bereiche Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.

Was ist der Grund für diese Neuberechnung, eine Gesetzesänderung, die alle betrifft, oder ein übereifriger Finanzbeamte, der Frau Merkel noch ein paar Euros in die Flüchtlingskasse spülen möchte?

Gruß, warsteiner

Servus,

da ist entweder ein Grundlagenbescheid geändert worden (hast Du z.B. Beteiligungen an Fonds, die als KG organisiert sind?), oder es ist ein Ereignis eingetreten, welches auf die Veranlagungszeiträume 2009ff zurückwirkt.

Wenn Du Die jetzt ergangenen Bescheide neben die ursprünglichen legst und Punkt für Punkt vergleichst, siehst Du, was geändert worden ist.

Schöne Grüße

MM

Nabend.

Ja, ich habe in der Tat eine Beteiligung, und sie ist auch als KG organisiert. Danke für den aufschlussreichen Hinweis. Dann werde ich die mal die alten mit den neuen Bescheiden vergleichen.

Gruß, warsteiner