Hallo!
Einzug 2013 in eine Mietwohnung (4 Parteienhaus).
Die Nebenkostenabrechnung für 2013 (erhalten 12/2014) enthielt enorm hohe Heizkosten. Es wurde wie gewohnt geheizt.
Nachzahlungen wurden unter Vorbehalt bezahlt, Widerspruch wurde fristgerecht eingelegt.
Aussage Vermieter: „die Heizzähler sind nicht defekt, alles wurde ordnungsgemäß abgelesen und abgerechnet.“
Zu dem Zeitpunkt war noch nicht klar, dass die Heizungsanlage kaputt ist.
In der Heizperiode 2014/2015 wurde dann festgestellt, dass die Heizung einen Defekt haben muss. Der Wasserstand sank ständig ab, Heizkörper wurden nicht richtig warm, Geräusche,…
Dies wurde dem Vermieter mitgeteilt (01/2015), der Fehler wurde ca. 03/2015 behoben (neue Pumpe etc.). Sprich: ein Defekt wurde gemeldet und behoben.
Die Vermutung ist nun, dass die Heizkosten für 2014 ebenfalls hoch ausfallen werden, da bis ca 03/2015 die Heizungsanlage einen Defekt hatte. Ab wann genau die Heizanlage defekt war, kann der Mieter nicht nachweisen.
Die hohen Werte von 2013 lassen aber vermuten, dass schon 2013 die Heizung einen defekt hatte.
Frage:
Kann man als Mieter erfolgreich Widerspruch einlegen gegen die vermutlich hohen Heizkosten für 2014 und auch rückwirkend für 2013?
Man ist in der Beweispflicht. Dass was kaputt war, steht fest und weiß auch der Vermieter, aber seit wann, weiß man nicht.
Besteht die Möglichkeit einer rückwirkenden Mietminderung?
Vielen Dank für eine Rückmeldung