Rückwirkende Mietminderung möglich bei defekter Heizungsanlage?

Hallo!

Einzug 2013 in eine Mietwohnung (4 Parteienhaus).

Die Nebenkostenabrechnung für 2013 (erhalten 12/2014) enthielt enorm hohe Heizkosten. Es wurde wie gewohnt geheizt.
Nachzahlungen wurden unter Vorbehalt bezahlt, Widerspruch wurde fristgerecht eingelegt.
Aussage Vermieter: „die Heizzähler sind nicht defekt, alles wurde ordnungsgemäß abgelesen und abgerechnet.“
Zu dem Zeitpunkt war noch nicht klar, dass die Heizungsanlage kaputt ist.

In der Heizperiode 2014/2015 wurde dann festgestellt, dass die Heizung einen Defekt haben muss. Der Wasserstand sank ständig ab, Heizkörper wurden nicht richtig warm, Geräusche,…
Dies wurde dem Vermieter mitgeteilt (01/2015), der Fehler wurde ca. 03/2015 behoben (neue Pumpe etc.). Sprich: ein Defekt wurde gemeldet und behoben.

Die Vermutung ist nun, dass die Heizkosten für 2014 ebenfalls hoch ausfallen werden, da bis ca 03/2015 die Heizungsanlage einen Defekt hatte. Ab wann genau die Heizanlage defekt war, kann der Mieter nicht nachweisen.
Die hohen Werte von 2013 lassen aber vermuten, dass schon 2013 die Heizung einen defekt hatte.

Frage:
Kann man als Mieter erfolgreich Widerspruch einlegen gegen die vermutlich hohen Heizkosten für 2014 und auch rückwirkend für 2013?
Man ist in der Beweispflicht. Dass was kaputt war, steht fest und weiß auch der Vermieter, aber seit wann, weiß man nicht.
Besteht die Möglichkeit einer rückwirkenden Mietminderung?

Vielen Dank für eine Rückmeldung

Man kann einen Mangel anzeigen und gleichzeitig auch mindern, wenn der Mietpreis wegen des Mangels eben nicht sein Geld wert war.
Was ist aber hier der Mangel ?

Ein zeitweiser Ausfall, keine Wärme, oder unzureichende Wärme wäre so ein Mangel. Für die Ausfalltage allerdings.
Nur das ist ja auch sicherlich kurzfristig behoben worden ?

Und der Zusammenhang mit der (vermuteten) Falschabrechnung hat mit Minderung nichts zu tun. Deswegen kann man nicht mindern.

Hohe Heizkosten, für einen selbst oder für das ganze Haus ?
Das allein bedeutet (fast) gar nichts.
Und in wie weit soll ein teilweiser Heizungsdefekt für Mehrverbrauch verantwortlich sein ?

Wasserverlust in Heizanlage mag ein Komfortmangel sein, es wird dann nicht richtig warm (dann kann man an den Tagen mindern) wurde doch sicherlich ständig gemeldet und immer gleich behoben.
Das kann Ausdehnungsgefäß gewesen sein oder Kessel selbst(durchgerostet) oder sonstige Undichtigkeit.
Pumpe wurde gesagt, na gut, nur die hat wenig mit Heizverbrauch zu tun.
Entweder sie fördert und es wird überall warm oder nicht. Mehrverbrauch gibt’s dadurch nicht. Aber wie gesagt, das gibt keinen Mehrverbrauch.

Selbst wenn bestimmte HKV bei ungleich erwärmten Heizkörpern (halb Luft, halb Heizwasser falsch anzeigen/abrechnen. Nur das sind doch nur Tage !

Man muss stets den Gesamtverbrauch Haus bewerten, nicht seine Teilabrechnung allein.
Nur aus dem Vergleich des Hausverbrauches und Gegenüberstellung zu den Vorjahren kann man „Ausreißer“ in Abrechnung klären.

MfG
duck313