Rückwirkende Verschmelzung - Auswirkung auf Rabattfreibetrag?

Hallo zusammen,

vielleicht kennt sich hier jemand gut mit steuerlichen Sachverhalten aus und kann mir bei meinem Problem helfen…

Es geht um die rückwirkende Gewährung des Steuerfreibetrags bei einer rückwirkenden Verschmelzung. Das Unternehmen(GmbH) für das ich arbeite ist Anfang Juli mit einem anderen Unternehmen verschmolzen. Die GmBH bleibt. Die Verschmelzung ist Rückwirkend zum Oktober 2017 wirksam. Der Eintrag im Handelsregister erfolgte Anfang Juli.

Ich habe ein Produkt des Unternehmens gekauft, mit dem wir verschmolzen sind. Das war Mitte Mai.

Jetzt ist die Frage ob ich für diesen Kauf meinen Rabattfreibetrag auch rückwirkend nutzen kann. Entweder ich kann Ihn anwenden, da die Verschmelzung rückwirkend zum Oktober 2017 gültig ist - Oder: Ich kann Ihn nicht anwenden, da der Eintrag im Handelsregister Anfang Juni ausschlaggebend ist.

Kennt sich damit vielleicht jemand aus? Oder hat einen Tipp wo ich (möglichst kostenlos) Hilfe bekomme?

Vielen Dank und LG,

Kaison

Solange keine Mitarbeiterrabatt gewährt worden ist (und auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen worden ist), kann auch kein Rabattfreibetrag abgezogen werden. Muss aber auch nicht, denn es wird ja auch nicht versteuert.