Ich habe in April 2015 in einer Fahrschule mit der Ausbildung zum Führschein B angefangen und direkt eine Zahlung i.H.v. 1000 Euro geleistet. Bisher habe ich nur den Theorieteil abgeschlossen und aus beruflichem Grund muss ich umziehen. Ich möchte den Restguthaben zurück anfordern. Die Fahrschule lehnt meine Anforderung ab, denn im Ausbildungsvertrag steht: "Für Leistungen, die bezahlt wurden und nicht innerhalb von 12 Monaten abgerufen werden besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. "
Ist der Fahrschule recht, die Rückzahlung abzulehnen?
Danke im Voraus.