Rückzahlung der im Voraus gezahlten Leistung wurde abgelehnt

Ich habe in April 2015 in einer Fahrschule mit der Ausbildung zum Führschein B angefangen und direkt eine Zahlung i.H.v. 1000 Euro geleistet. Bisher habe ich nur den Theorieteil abgeschlossen und aus beruflichem Grund muss ich umziehen. Ich möchte den Restguthaben zurück anfordern. Die Fahrschule lehnt meine Anforderung ab, denn im Ausbildungsvertrag steht: "Für Leistungen, die bezahlt wurden und nicht innerhalb von 12 Monaten abgerufen werden besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. "

Ist der Fahrschule recht, die Rückzahlung abzulehnen?

Danke im Voraus.

Kommt darauf an.

Einen ähnlichen Fall kannst du hier nachlesen:

Gruß,
Steve

Danke für den Hinweis. Bei mir steht auch im Vertrag, dass der Vertrag nach einem Jahr seit Unterzeichnung endet. Das bedeutet für mich, dass zum Ende des Vertrags wurden die bezahlten Leistung nicht gebraucht. Also müsste ich Recht haben sie zurückzuverlangen?

Die Grundgebühr und Bearbeitungskosten, sowie die Kosten der theoretischen Prüfung dürfen keinesfalls über 1000 Euro werden.

Hat die Fahrschule den Recht, in dem Vertrag die Formulierung zu haben: "Für Leistungen, die bezahlt wurden und nicht innerhalb von 12 Monaten abgerufen werden besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. "

Mir scheint der Satz rechtswidrig zu sein.

Hallo,

„nicht gebraucht“ spielt hier keine Rolle. Es sind Verwaltungskosten entstanden und es wurden Vertraglich vereinbarte Leistungen erbracht (z.B. Bereitstellung der Räumlichkeiten/Fahrzeuge/Fahrlehrer/Unterichtsmaterial). Das die Leistungen nicht gebraucht bzw. nicht in Anspruch genommen wurden, ist nicht die Schuld der Fahrschule. Dafür kannst du das vereinbarte Geld nicht zurückverlangen.
Waren in den Gebühren bereits die Anmeldekosten zu den Prüfungen enthalten und du wurdest nicht zu den Prüfungen angemeldet, kannst du diese jedoch zurückverlangen, da in diesem Fall keine Leistung erbracht wurde.
(meine Angaben basieren auf der verlinkten Expertenmeinung)

Gruß
Tobias

warum ?
Wird nicht immer geraten, keine Vorkasse, Zahlung nur nach Leistung ?

und warum hat man in 2 Jahren gerade mal die Theorie geschafft ?
wie viel Fahrstunden hat man denn schon gehabt ?

Egal. Deine Sache.

Nach meiner Ansicht kann das Geld nicht ersatzlos verfallen ! Man muss ja jederzeit die Fahrschulausbildung abbrechen können und zahlt dann nur das was bisher angefallen ist (Anmeldekosten, amtliche Gebühren, Schulungsunterlagen, Theorieunterricht, Anzahl der bisherigen Fahrstunden)
das wird mit den 1.000 € Vorkasse/Abschlagszahlung) verrechnet.

Das bestimmte Kosten nach einem Jahr sozusagen verfallen und bei längerer Ausbildung erneut geleistet werden müssen ist klar. Das ist bei den amtlichen Gebühren so. Aber nicht als Vorkasse geleistet Anzahlungen auf die Fahrstunden usw.

MfG
duck313

Hallo,

wenn der Vertrag mit der Fahrschule nach 12 Monaten abgelaufen ist und der Kunde sich erst nach einem weiteren Jahr darum kümmert, würde ich nicht ausschließen dass eine Kündigung des Vertrags jederzeit möglich gewesen wäre und das Geld abzüglich der genutzten Leistung zurückgezahlt worden wäre.

Bei mir war es vor 15 Jahren so, dass ich einen festen Betrag für die Theoriestunden und Unterlagen bezahlt habe und jederzeit nach Belieben zum Unterricht auftauchen konnte. Bei Kündigung hätte ich das Geld je nach genutzter Stundenzahl zurückerstattet bekommen.
Meine Vermutung ist, dass das in diesem Fall genauso war, abgesehen davon dass es auch für die Praxisstunden gegolten hat.
Damit meine ich, dass dafür bezahlt wurde dass ein Jahr lang alles was für die Theorie- und Praxisstunden nötig gewesen wäre nutzbar war. Das nichts bzw. nur ein Teil in Anspruch genommen wurde und der Vertrag nicht gekündigt wurde lag nicht in der Verantwortung der Fahrschule. Quasi wie die Jahresgebühr für ein Fitnesstudio das man zwar nie besucht aber den Vertrag trotzdem nicht kündigt.

Gruß
Tobias

danke für Eure Meinungen. Abzüglich der bereits erfolgten Leistungen (Anmeldung, Theorieunterricht, Theorieprüfung) sind noch 600 Euro übrig. Keine Fahrstunden wurden geleistet.

Noch ein wichtige Info vielleicht. Ich bin 90% sicher, dass ich den Ausbildungsvertrag nicht unterschrieben habe (ich kann mich nicht erinnern, dass die Fahrschule mir den Ausbildungsvertrag zur Unterzeichnung angeboten hat).
Welchen Einfluss würde es haben, falls kein Ausbildungsvertrag abgeschlossen wäre.
Liebe Grüße.