Fordern kann man immer.
Nur ob angeblich oder tatsächlich zu viel gezahlt wurde müsste man erst einmal feststellen und dann stellt sich die Frage der Verjährung.
Was hat Hauskauf mit der GEZ zu tun ?
Zu der Zeit galt noch die alte Regelung, die auf Anzahl der Geräte abstellte.
Vor dem Kauf lebte man sicher bereits in einer Wohnung und hatte sich dort bei der GEZ gemeldet und zahlte. Das lief nach Umzug weiter ?
Wo sollen da 2 Gebühren her kommen ?
Wart ihr 2 getrennte Personen (also kein Ehepaar), die nach Hauskauf zusammenzogen ? Und vergessen haben ihre noch laufenden GEZ-Konten abzumelden und ein gemeinsames neu anzumelden ?
Oder wie muss man sich das vorstellen ?
MfG
duck313