Rückzahlung GEZ-Gebühr ?

Hallo

Wir haben 2005 ein Haus gekauft. Jetzt ist uns erst aufgefallen das wir seit 2005 2 x GEZ Gebühren bezahlen . Da wir uns nicht doppelt angemeldet haben bei der GEZ sehen wir die Schuld nicht bei uns.
Können wir die zu viel gezahlten Beiträge ab 09/ 2005 von der GEZ - zurückfordern ?
Danke für eure Antworten

Wer hat das denn dann gemacht?

Die Schuld liegt auf jedem Fall bei dem Typen, den Ihr dafür bezahlt, Eure Kontoauszüge durchzusehen.

Zurückfordern kann man alles, aber es gilt die gewöhnliche Verjährungsfrist von drei Jahren, d.h. alles, was von 2014 und jünger ist, könnte man erfolgreich zurückfordern.

Fordern kann man immer.

Nur ob angeblich oder tatsächlich zu viel gezahlt wurde müsste man erst einmal feststellen und dann stellt sich die Frage der Verjährung.

Was hat Hauskauf mit der GEZ zu tun ?
Zu der Zeit galt noch die alte Regelung, die auf Anzahl der Geräte abstellte.

Vor dem Kauf lebte man sicher bereits in einer Wohnung und hatte sich dort bei der GEZ gemeldet und zahlte. Das lief nach Umzug weiter ?

Wo sollen da 2 Gebühren her kommen ?

Wart ihr 2 getrennte Personen (also kein Ehepaar), die nach Hauskauf zusammenzogen ? Und vergessen haben ihre noch laufenden GEZ-Konten abzumelden und ein gemeinsames neu anzumelden ?

Oder wie muss man sich das vorstellen ?

MfG
duck313

Wart ihr 2 getrennte Personen (also kein Ehepaar), die nach Hauskauf zusammenzogen ? Und vergessen haben ihre noch laufenden GEZ-Konten abzumelden und ein gemeinsames neu anzumelden ?

Wir haben erst zusammen gelebt und 2005 ein Haus gekauft . geheiratet erst nach Hauskauf .
Haben es vergessen 1 Person 2005 abzumelden da gemeinsamme Wohnung .

Das ist doch euer Fehler, ganz allein.
Und die GEZ wird sich zurecht auf die Verjährung berufen und nur für die letzten 3 Jahre den zu viel gezahlten Betrag erstatten.

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