meine Lebensgefährtin und ich wollen gern Heiraten, sie hat bis April 2017 für sich und ihre 2 Kinder Hartz 4 bezogen. Seit April haben wir eine gemeinsame Wohnung und wir haben sie Ordnungsgemäß abgemeldet, da ich jetzt für den Lebensunterhalt aufkomme.
Wenn ich für das Jahr 2017 die Steuererklärung mache muss ich ja auch angeben das sie Hartz 4 bezogen hat und in welche Höhe.
Ist es möglich das ich dann etwas zurückzahlen muss?
Wenn überhaupt, dann müsste die Lebensgefährtin da was zurückzahlen, aber das kann nur dann der Fall sein, wenn sie zu Unrecht Leistungen bezogen hätte. Wenn ab April kein Hartz 4 mehr bezogen wurde, und vorher keine Bedarfsgemeinschaft bestand, dann könnten höchstens noch Leistungen, die als Darlehen gewährt wurden (ich denke da z. B. an eine Kaution für ihre vorige Wohnung) zurückverlangt werden.
Wieso musst du eigentlich bei deiner Steuererklärung angeben, dass sie Hartz 4 bezogen hat? Erwähne sie doch einfach erst ab dem 1. April. Bzw. erwähne sie überhaupt nicht, falls ihr bislang noch nicht geheiratet habt. In dem Falle bis du doch sowieso nicht zum Unterhalt verpflichtet und kannst den Unterhalt für sie auch nicht steuerlich geltend machen.
Es steht ja im Mantelbogen ausdrücklich Ehefrau / Lebenspartner(in), und nicht Lebensgefährtin oder Verlobte.
Dankeschön für die schnelle Hilfe.
Vielleicht kurz vorweg, ich kenne mich in Steuerrecht quasi überhaupt nicht aus.
Wir haben vor im Oktober zu heiraten und ich dachte das wir dann zusammen eine gemeinsame Steuererklärung machen müssen, wo ich angeben muss das sie Hartz 4 bezogen hat.
ALG II ist einkommensteuerfrei und unterliegt anders als ALG I auch nicht dem Progressionsvorbehalt.
Der Bezug von ALG II muss nirgendwo in der Einkommensteuererklärung angegeben werden, es sei denn, dass einer der Steuerpflichtigen Arbeit gefunden hat und nur einen Teil des Jahres keinen Arbeitslohn, aber ALG II bezogen hat. Dann ist dieser Zeitraum auf der Anlage N ziemlich unten („Zeiten und Gründe der Nichtbeschäftigung“) anzugeben, aber das hat überhaupt gar keinen Einfluss auf die Besteuerung.
Das Jahr der Eheschließung ist das erste Jahr, in dem die Lebensgefährtin - dann Ehegattin - in Deiner ESt-Erklärung eine Rolle spielt.
Lebenspartner(in) ist doch wohl jemand, mit dem man offiziell und standesamtlich gesehen verpartnert wurde. Das ist doch das, was jetzt durch die Ehe für alle abgelöst wurde.
Mit einer Lebensgefährtin hingegen fühlt man sich verbunden, ist aber nicht standesamtlich getraut worden. In solchen Fällen wird von Sozialbehörden angenommen, dass die beiden Lebensgefährten gemeinsame Kasse machen und sich gegenseitig finanziell unterstützen. Eine gegenseitige Unterhaltspflicht besteht aber trotzdem nicht.