Rückzahlung von Nebenkosten auf P-Konto pfändbar ?

guten Tag, wäre nett wenn jemand meine Frage beantworten könnte.
Der Rentner X hat ein P-Konto, im Jahre 2018 sind keine Ölheizkosten angefallen, da Heizung kaputt. Trotzdem hat er seine mtl. Abschläge normal weiterbezahlt. Jetzt erhält er eine Rückz7ahlung in Höhe von 1200,-- €, Ist diese Rückzahlung pfändbar.
In der Zeit in der die Ölheizung nicht funktionierte musste er elektrisch heizen.
Danke für eine Antwort.

Mit ganz geringen Ausnahmen ist alles was über den Freibetrag hiausgeht pfändbar:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/fragen-und-antworten-zum-pfaendungsschutzkonto-pkonto-5959 ramses90

Wie darf man das verstehen, bzw. wer macht so etwas ?
zahlt für etwas was nicht geboten wird, nein, noch dazu zahlt man Stromkosten oben drauf.
Also keine Heizung, gleiche NK-Vorauszahlung, zusätzliche Stromkosten…

wer soll das verstehen ?
Hast Du wenigstens die Miete gekürzt (obwohl, ich bezweifele das ja, denn kürzen würde man Miete plus NK)

MfG
duck313

nach meiner Berechnung der Nebenkosten hat er jetzt ein Guthaben für 2018 in höhe von ca. 1100,00 €. Die NK-Abr. kommt wahrscheinlich wieder am 31.12.19. Kann er die 1100,- €uro mit den noch fälligen NK für 2019 verrechnen, also keine NK mehr überweisen bis dieses Guthaben aufgebraucht ist. Sonst ist das Geld weg

Vorsicht bei dieser Berechnung, die Heizkosten werden ja auch anteilig nach Grundfläche berechnet.
Wobei beim Ausfall der Heizung im ganzen Haus in diesem Zeitraum auch überhaupt keine Heizkosten angefallen sind.

Man könnte gemeinsam mit dem Vermieter berechnen, wie hoch die Gutschrift ausfallen wird. Man könnte dann mit dem Vermieter vereinbaren, dieses vermutete Guthaben durch Kürzungen bei den laufenden Nebenkosten-Vorauszahlungen aufzubrauchen, bevor es tatsächlich entsteht.
So etwas würde man streng schriftlich und mit vorsichtigen Schätzungen festlegen, es ist sehr fraglich, ob der Vermieter da überhaupt mit sich reden ließe.

Eine Verrechnung eines mutmaßlich in der Zukunft entstehenden Guthabens mit laufenden Zahlungsverpflichtungen kann nicht durch eine einseitige Erklärung erfolgen!

Ja, die sind genauso pfändbar wie Auslagenersatz oder Rücküberweisungen von reklamierter oder zurückgegebner Ware.
Eine Möglichkeit der Vermeidung besteht darin, das Guthaben mit künftigen Zahlungen (nach Erhalt der NK- Abrechnung) zu verrechnen.
Das geht aber nur, wenn der Vermieter den Betrag einbehält und nicht überweist. Das sollte man rechtzeitig auf den Weg bringen.
„Kommunikation“ heisst die Devise.