Rückzahlung von Unterhaltsvorschuss

Hallo,

mein Freund hat einen Auszug aus dem Bundeszentralregisterauszug einsehen können und da stand drinnen "Gesucht wegen Paragraph 7 Unterhaltsvorschussgesetz.
Ich habe ihn dazu befragt und er hat wohl noch um die 3000 Euro zurück zu bezahlen und tut dies seit 2 Jahren in 30 euro Schritten (er hat sehr wenig Geld zu Verfügung).
Nun sind wir sehr verwundert und schockier das man ihn nun sucht .
heisst so ein Eintrag denn das er einen Haftbefehl ist oder wollen sie nur wissen wo er sich aufhält? Ich glaube , zumindest sagte er mir das , er hat nie seine Vermögensauskunft abgegeben. Kann es sein das sie ihn deswegen suchen ? Kanbn man überhaupt wegen sowas in Haft kommen ? Wie gesagt zahlt er ja zurück , aber eben nur wie es ihm möglich ist .

Vielleicht kennt sich jemand mit dem Thema aus ?
Danke für Ihre Antworten .

Hallo

Ich weiß nicht, was in diesem Bundeszentralregister alles stehen kann, ich weiß aber, dass jemand schon gesucht wird, wenn irgendein amtliches Schreiben zurückkommt mit dem Hinweis, dass der Adressat unter der Adresse nicht zu ermitteln sei. Diese Suche ist deswegen noch nicht mit einem Haftbefehl verbunden, sie ist aber teuer.

Ich würde erstmal an sowas denken.
Wegen Nichtzahlung von Unterhaltsleistungen kann man allerdings leicht in Haft kommen, da sind sie sehr streng. Er sollte sich bei der entsprechenden Behörde freiwillig melden, macht einen guten Eindruck.

Dann ist es merkwürdig, wenn es akzeptiert wird, dass er nur jeweils 30 Euro (im Monat?) zahlt.
Oder ist das eine Rate, die er selber als hoch genug bestimmt hat, und ist ansonsten untergetaucht?

Viele Grüße

Er hat die Rate selber bestimmt damit er überhaupt etwas zahlt. Die gesamtforderung ist wohl bei ungefähr 3000 Euro . Also ja eigentlich noch im erträglichen Rahmen . Eben dieser Suchvermerk macht Ihn etwas stutzig. Ja er ist schon mehr oder minder untergetaucht aber seine Adresse wäre leicht über das Einwohnermeldeamt zu ermitteln. Darum ist der Suchvermerk schon etwas eigenaertig.

Das heißt, dass er sich seiner Unterhaltspflicht entzogen hatte und nicht erreichbar war.
Die Jugendämter suchen nach den unterhaltspflichtigen Personen, um ihr Geld zurück zu bekommen.

Wenn er allerdings jetzt zahlt, könnte ja die Suche beendet werden. Da könnte er mal Kontakt zum zuständigen Jugendamt aufnehmen, um diesen Eintrag zu löschen.

Beatrix

Zahlt er die 30 EUR an die Behörde?
wenn er das einfach so macht ohne seine Adresse mitgeteilt zu haben oder/und mit der Behörde eine entsprechende Vereinbarung getroffen zu haben - dann suchen die ihn.
Bei der nächsten „allgemeinen Verkehrskontrolle“ oder Flugreise ins nicht europäische Ausland wird man ihm dann schon etwas passendes dazu sagen (das Flugzeug dürfte dann weg sein).

Hoffentlich als Tilgungsrate ZUSÄTZLICH zum Unterhalt und nicht stattdessen? Und er hat auch die Zustimmung vom Amt, dass sie mit dieser Rate zufrieden sind? Und die haben auch seine Adresse, von ihm selber mitgeteilt?

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die unterhaltspflicht ist abgelaufen . die kinder sind erwachen