(Rück-)Überweisung der Kaution mit Verlusten

Hallo.

Ein Vermieter verlangt von einem Mieter eine Kaution von 800 EUR.
Da der Mieter aus Neuseeland stammt und die Überweisung von einem
neuseeländischem Konto gemacht wurde, kommen nur 770 EUR an (Der Mieter
hatte nicht berücksichtigt, dass seine Bank für die Überweisung von 800 EUR
eine Gebühr von 30 EUR nimmt.)
Dass die niedriger ausfallende Kaution nicht dem Mietvertrag
entspricht, soll hier nicht relevant sein!!

Meine Frage: Wie sieht es (nach dem Mietverhältnis) mit der Rückzahlung aus?
Nehmen wir mal an, die deutsche Bank nimmt eine Gebühr von 20 EUR für
eine Überweisung nach Neuseeland.
Was wäre korrekt?

  1. Auftrag über 770 EUR (-> Es kommen 750 EUR beim Mieter an)
  2. Auftrag über 790 EUR (-> Es kommen 770 EUR beim Mieter an)
  3. Auftrag über 820 EUR (-> Es kommen 800 EUR beim Mieter an)

Variante 1:
Verlust beim Vermieter: 0 EUR. Verlust beim Mieter: 30 + 20 = 50 EUR

Variante 2:
Verlust beim Vermieter: 20 EUR. Verlust beim Mieter: 30 EUR

Variante 3:
Verlust beim Vermieter 30 + 20 = 50 EUR. Verlust beim Mieter: 0 EUR

Die grundsätzliche Frage ist also, ob Mieter oder Vermieter (oder gar
beide gemeinsam) die Verluste durch die beiden Bankgebühren tragen muss.

Vielen Dank!
Markus

also variante 3 ist lächerlich - wieso soll der vermieter noch dafür sorgen, dass der mieter seinen (selbst verschuldeten) verlust ausgeglichen bekommt? im gegenteil, er hätte ja auch auf eine weitere überweisung mit den fehlenden 30eur pochen können. dann hätte der mieter 60eur verlust gemacht.

Hi Jens.

Das mag sein. Es gibt allerdings Vorschriften, die lächerlich sind,
aber dennoch Recht sind. Es ist also nicht auszuschließen.
Daher meine Frage.
Wie ich schon anmerkte, dass eigentlich 30 EUR für die
geforderte Kaution fehlten, um den Mietvertrag zu erfüllen, sei hier nicht Diskussionsgrundlage.

Markus