Hallo.
Ein Vermieter verlangt von einem Mieter eine Kaution von 800 EUR.
Da der Mieter aus Neuseeland stammt und die Überweisung von einem
neuseeländischem Konto gemacht wurde, kommen nur 770 EUR an (Der Mieter
hatte nicht berücksichtigt, dass seine Bank für die Überweisung von 800 EUR
eine Gebühr von 30 EUR nimmt.)
Dass die niedriger ausfallende Kaution nicht dem Mietvertrag
entspricht, soll hier nicht relevant sein!!
Meine Frage: Wie sieht es (nach dem Mietverhältnis) mit der Rückzahlung aus?
Nehmen wir mal an, die deutsche Bank nimmt eine Gebühr von 20 EUR für
eine Überweisung nach Neuseeland.
Was wäre korrekt?
- Auftrag über 770 EUR (-> Es kommen 750 EUR beim Mieter an)
- Auftrag über 790 EUR (-> Es kommen 770 EUR beim Mieter an)
- Auftrag über 820 EUR (-> Es kommen 800 EUR beim Mieter an)
Variante 1:
Verlust beim Vermieter: 0 EUR. Verlust beim Mieter: 30 + 20 = 50 EUR
Variante 2:
Verlust beim Vermieter: 20 EUR. Verlust beim Mieter: 30 EUR
Variante 3:
Verlust beim Vermieter 30 + 20 = 50 EUR. Verlust beim Mieter: 0 EUR
Die grundsätzliche Frage ist also, ob Mieter oder Vermieter (oder gar
beide gemeinsam) die Verluste durch die beiden Bankgebühren tragen muss.
Vielen Dank!
Markus