Rück-Umzug Zweitwohnsitz

Liebe Expertin, lieber Experte,
bis Anfang Februar 2010 hatte ich berufsbedingt einen Zweitwohnsitz. Die Kosten für den Zweitwohnsitz und die wöchendlichen Fahrten zum Hauptwohnsitz habe ich beim Finanzamt all die Jahre geltend gemacht.
Anfang Februar 2010 habe ich dann mit meinen Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen, darin wurde unter anderem vereinbart, daß ich bis zum Ende der Kündigungsfrist freigestellt bin, der Zweitwohnsitz wurde also nicht mehr genutzt. Das Mietverhältnis der Zweitwohnsitz-Wohnung habe ich zum 30.April 2010 gekündigt.

Meine Frage hierzu:

  1. Kann ich die Fahrten zwischen Februar und April 2010 vom Hauptwohnsitz zum Zweitwohnsitz (insgesamt 4 Fahrten) zu 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer zwecks Renovierung der Wohnung von der Steuer absetzen?
  2. Kann ich dazu noch zusätzlich die Umzugspauschale von 940,00 Euro (ledig ohne Kinder) in Anspruch nehmen?

Vielen Dank für die Anworten!