Rück von Kaufvertrag einer Eigentumswohnung!

Hallo Ihr lieben,

habe ein kleines Problem:

Mein Partner und ich haben uns im vergangenen Sommer eine kleine Eigentumswohnung gekauft. Nun ist jetzt ziehmlich viel schief gelaufen. Und zwar sind wir seit mittlerweile vier Monaten nicht im Grundbuch eingetragen.

Verschlampt hat dies unser Notar. Denn der hat übersehen, dass die Grundbucheintragung ein wichtiger Bestandteil der Vorraussetzung zur Zahlung des Kaufpreises war.

Der Verwalter, der seine Zustimmung gab, war aber seit dem 30.06.2012 nicht mehr dazu ermächtigt, da sein Verwaltervertrag ausgelaufen war.

Diese Verwalterzustimmung hat nun das Grundbuchamt abgelehnt.

Ich bin es langsam Leid und bin im Begriff vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Meint Ihr ich bin damit im Recht? Kann ich das machen?

Ich danke euch schon mal im Voraus für eure Bemühungen.

Hallo,

so einfach ist das nicht. Vertrag ist Vertrag. Wenn eine Partei einen Fehler macht kann dies nicht auf Kosten der anderen Partei gehen. Sprich, wenn Du oder der Notar einen Fehler macht, darf dadurch dem Verkäufer kein Nachteil erwachsen. Du könntest Dich höchstens mit dem Verkaufen einigen gegen Zahlung einer bestimmten Summe oder ähnlichem. Ein Recht zum Rücktritt ergibt sich nicht.
Wenn der Notar einen Fehler gemacht hat, muß seine Versicherung zahlen. Dafür warst Du ja schließlich beim Notar und hast viel Geld bezahlt, damit er die Rechtsgrundlage für den Verkauf schafft. Er ist dafür verantwortlich und in Regress zu nehmen.

Viel Glück,
Andreas

Hallo, zu der Sache möchte und kann ich nichts sagen. Es ist wohl nicht nur ein Fehler des Notars. Ich weiß auch nicht, ob man vom Kauf zurücktreten kann. Ich rate ganz dringend, dir einen Anwalt für Wohnungseigentum zu nehmen. Der ist der einzige, der die Sache richtig machen kann, bin ich der Meinung. Viel Glück. Gruß Uli

Ich hoffe, es ist noch kein Geld geflossen? Ich würde sofort zu einem Anwalt gehen. Kein Notar kann „übersehen“, dass eine Grundbucheintragung unverzichtbar ist. Und die Verwaltung, ob alt oder neu, scheint auch von zweifelhafter Güte zu sein.juliuszwo

Ohne den Vertragstext genau zu kennen ist ein Rat sehr schwierig, aber ich sage mal folgendes:
Ein Rücktritt vom KV ist nur möglich wenn im Kaufvertrag ein solcher Rücktritt geregelt ist.
Beispiel:
Wenn bis Datum X nicht die Sache Y passiert ist,
kann Käufer (oder Verkäufer) zurücktreten.

Der Notar ist von beiden beauftragt, die Sache
zum Abschluss zu bringen und hat die eigentliche Verantwortung, benötigt aber ggfs Unterlagen vom Käufer oder Verkäufer die diese beibringen müssen.
Wenn die Unterlagen nicht beigebracht werden,
kann er seinen Auftrag auch nicht ausführen
und wird dann auf den Käufer(Verkäufer)verweisen.

Aber ohne Kenntnis des KV ist jeder Rat Spekulation.

Grüße
Aira92