Rückabwickl. Verkauf wg. Nachbar - Schadenersatz?

Hallo Allerseits,

A verkauft eine Wohnung und verharmlost hierbei den lauten und aggressiven Nachbarn B.
Der Käufer C klagt auf Rückabwicklung wegen arglistiger Täuschung, denn mit dem Nachbarn hätte er die Wohnung nie gekauft und bekommt Recht.
A muss die Wohnung (inkl. Kosten und Zinsen) zurückkaufen.

So geschehen: http://www.immobilienscout24.de/de/baufinanzierung/n…

Frage:
Kann nun A von Nachbarn B Schadenersatz fordern, da dessen Verhalten ja (durch Gerichtsurteil belegt) einen massiven Mangel seiner Wohnung darstellt und hierdurch ein belegbarer Schaden entstanden ist?

Annahme: Bei B ist was zu holen.

Viele Grüße

Klaus

Hallo !

Ja,kann man.

Aber was wäre der Schaden,den man einklagen könnte ?

Der Kaufpreis und die Rückabwicklung ?
Die Wohnung ist ja noch da und kann erneut verkauft werden.

Es könnte womöglich der Schaden eingeklagt werden,der sich aus einem Mindererlös ergäbe,weil neue Käufer,nun über den Nachbarn informiert,nicht mehr den alten Kaufpreis zahlen werden.

MfG
duck313

Hallo,

die Schadenhöhe ist sicherlich ein Punkt den es zu klären gäbe. Die Kaufabwicklungskosten (Notar, Grundbuch, Makler etc) auf jeden Fall, der Ansatz mit der Preisdifferenz klingt IMHO auch plausibel.

Wo ich mir nicht ganz sicher bin ist, ob es hier nicht Haftungsausschlüsse im Schadensersatz-Recht gibt.

Wenn ich z.B. einen Tante-Emma-Laden betreibe und gegenüber macht ein Discounter auf, dann habe ich auch einen erheblichen Wertverlust - kann aber den Discounter dafür nicht verklagen.

Die Frage ist aus meiner Sicht, ob das „A…loch“-mäßige Verhalten des Nachbarn in den Schadenersatz nach §823 fällt oder ob hier evtl. andere Regeln greifen und dies als höhere Gewalt hinzunehmen ist.

Vielleicht findet sich ja noch ein Experte der hier mehr weiß…

Viele Grüße
Lumpi