Rückabwicklung Autokaufvertrag

Ich habe ein 15900 Euro teures Auto (Gebrauchtwagen) von einem Händler als unfallfrei gekauft. Wegen einer Reparatur mußte es in die Werkstatt, dort hat man mich darauf aufmerksam gemacht, dass es ein Unfallauto ist. Ich habe den damaligen Verkäufer kontaktiert, er nimmt das Auto zurück,erstattet mir den Kaufpreis, wußte angeblich nichts davon. Wie ich weiß, kann er die gefahrenen km abziehen, das sind 24000, nach seiner Rechnung wären das 2600 Euro Stimmt diese Berechnung ? Weiter möchte er 2900 Euro abziehen wegen Beschädigungen an Felgen, Kratzer im Lack und einer winzigen Delle. Ich bin der Meinung das sind Gebrauchsspuren, die er nicht abziehen kann. Er meint jetzt, er wäre kulant und würde nur noch 1500 Euro für diese Schäden abziehen. Welche Rechte habe ich ? Danke für Eure Antworten

Wenden Sie sich in diesem Falle an einen Anwalt! Das Verhalten des Verkäufers läßt den Rückschluß zu, dass er Sie beim Verkauf arglistig getäuscht hat. Vor der Androhung einer Straganzeige knickt er mgölihcer Weise ein und nimmt das Fahrzeug zum Kaufpreis zurück.

Okay danke vielmals, werde ich machen

Da er ein Profi (Autohändler) ist, wird seiner Aussage über den unbek. Unfall in Frage gestellt… Wenn ein Betrug raus käme… könnte ihm teuer werden… Wenn Du Rechtschutz hast, würde ich mit Deiner Versicherung reden. Bei mancher Versicherung hat man jährl. 2X kostenl. Tel.-Beratung. Die Frage ist, was willst Du? Auto behalten und einen Rabatt?
Ich würde einen Gutachter einbeziehen. Den Unfall soll begutachtet werden und vom Preis abziehen lassen.
Ich hoffe, dass Du Erfolg hast…
Gruss bbyv1505

Hallo, erstmal danke,
den Unfall stellt er inzwischen nicht mehr in Frage, hat das mit dem besprochen, von dem er das Auto hat, der hat es zugegeben. Ich habe das Auto jetzt zurückgegeben, es hatte einen Auffahrunfall und in meinem Besitz dauernd Probleme mit der Elektronik (elektr. Cabriodach). Das Problem ist nur, er nimmt es zurück, meine gfahrenen km werden abgezogen, okay, und zusätzlich möchte er noch ursprünglich 2900, jetz 1500 Euro abziehen für Kratzer, eine kleine Delle. Frage: Darf er das ? Es sind nur Gebrauchsspuren, hatte das Auto ein Jahr, hätte ich es in Watte packen sollen ?
Rechtsschutz habe ich, aber glaube der Fall ist nicht abgedeckt, habe keinen Verkehrsrechtsschutz, verstehe ich aber auch nicht, es handlt sich um Anfechtung eines Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung, ob Auto oder Stereoanlage, eigentlich egal oder ?