Rückabwicklung des Kaufvertrags, Betrug, Gericht, EU-wie bekomme ich mein Geld zurück?

Wenn ein haus gekauft wurde, wo die Angelegenheit nun vor Gericht geht und man würde gewinnen dass die Rückabwicklung erfolg hat wie stellt dich dann die Sachlage dar?

Das haus wurde 2011 gekauft als Wohnhaus, ist bezahlt und notariell beurkundet. 
Dann stellt sich heraus dass es unter falschen Tatsachen verkauft wurde und es wird wegen betrug auf Rückabwicklung geklagt.
Es handelt sich nicht wie beschrieben um ein Wohnhaus sondern um ein Wochenendhaus.

Der Verkäufer ist in der EU aber nicht in Deutschland. 
Das Geld ging damals auf deren Konto, was nachweisbar ist.

Wenn nun die Verhandlung mit Recht für mich gewonnen wird, wie ist dann der Weg?
Muss der Verkäufer zahlen? Zug um Zug?  Was wäre, wenn er kein Geld mehr besitzen würde? 
Wie kommt man an sein Geld? Was wäre, wenn er keine Kredit bekäme,  wenn er z.b. arbeitslos ist o.a.?

Habe ich dann verloren?  Sehe ich trotzdem Geld?  Wen ja, woher?

Wenn der Gegener im Prozess kein Geld hat gibt es auch keines.
Man könnte die Immobilie pfänden, vermutlich ist die weniger Wert als man bezahlt hat. Und glaubst du der Gegener bekommt einen Kredit für ein Ferienhaus.

Das der Gegner im Ausland lebt macht die Sache noch schwerer, aber nicht unmöglich.

Evtl. wär es tktisch klug den Kaufvertrag statt zu wandeln nur zu mindern. Dann hat man wenigstens das Ferienhaus. Das kann man dann frei verkaufen oder einfach behalten.

Wen ja, woher? 
Woher soll das denn kommen  wenn nicht vom Gegener.

Hallo!

Sag mal, kann man so dumm fragen ?

natürlich bekommt man sein Geld NICHT zurück, wenn der zur Rückzahlung Verurteilte zahlungsunfähig ist. Das ist regelmäßig so, wenn eine Person nichts mehr hat.

Und Person im Ausland, das macht es selbst bei vorhandenem Geld schwierig, es einzutreiben !  Alle nötigen Maßnahmen muss man stets vorausbezahlen in der Hoffnung es später vom Schuldner zurückzubekommen.
Die Summe kann so anwachsen ohne das man Geld sieht !

Man hat ja aber das Haus und kann sich dann am diesem Wert bedienen.  Heißt, man verkauft es eben als Wochenendhaus und bekommt dafür hoffentlich einen Großteil der Summe zurück.
Rest kann man dann immer noch versuchen einzuklagen.

MfG
duck313

Wenn nun die Verhandlung mit Recht für mich gewonnen wird, wie
ist dann der Weg?
Muss der Verkäufer zahlen? Zug um Zug?  Was wäre, wenn er kein
Geld mehr besitzen würde? 
Wie kommt man an sein Geld? Was wäre, wenn er keine Kredit
bekäme,  wenn er z.b. arbeitslos ist o.a.?

Habe ich dann verloren?  Sehe ich trotzdem Geld?  Wen ja,
woher?

Wenn ich mich nicht irre, sollte der eigene Fachanwalt diese Fragen in umfassender Kenntnis der Sach- und Aktenlage am besten beantworten können. Solche Risikoabschätzung gehört schließlich vor der Prozessführung dazu.

Was sagte er denn im November 2012 dazu, dein Anwalt? Du hattest ja vier Mal betont, dass du dir einen suchst.

N.

diese Angelegenheit ist so anspruchsvoll, dass ich dringend empfehle, einen Fachanwalt aufzusuchen, da

  • andere Rechtsgebiete (Ausland)
  • nach dt. Recht können Sie gewinnen, wie Sie wollen, wenn der nichts hat, kann er auch nichts zahlen. Dann geht auch die Vollstreckung ins Leere.
  • Sie können auch niemanden zwingen, einen Kredit aufzunehmen, selbs wenn ereinen bekommen würde…

==> Anwalt !!!