Rückabwicklung einer Rentenversicherung

Werte Forenleser,

ich/wir haben ein Problem mit einer Rentenversicherung, bei der ein Teil des Gehalts gewandelt wir und in die VS eingezahlt wird.

Diese VS wurde im November 2009 durch einen Vertreter bei unserer Firma vorgestellt. Viele auch ich haben den Weg dieses Gruppenvertrages gewählt. Jedoch bin ich bereits seit Februar dahintergekommen, dass wir nachteilig beraten worden sind.
Es gibt ein Beratungsprotokoll das eher schlecht als recht ist.

Einie wollen den Vertrag Rückabwickeln.
Vor Jahren habe ich einmal während des 1. Jahres der Laufzeit eine private Rentenvs rückabwickeln lassen mit dem Hinweis, ich hätte die Police nie erhalten.

Würde das auch bei diesem Gruppenvertrag funktionieren ??? Oder könnte die VS sagen, der Vertrag liegt doch beim Arbeitgeber; was ich ehrlich gesagt nicht einmal weiss.

Danke für eine schnelle Hile.

Viele Grüße

Dirk M.

Hallo,
ich bin nur als Anfänger registriert und kann diese komplexe Frage nicht beantworten, tut mir leid.
Viel Erfolg trotzdem, lieben Gruß Cash

Das wird wohl nicht klappen, außer der AG spielt mit. Geh mit deiner Rechtsschutzversicherung zum Anwalt und lass die Zahlungen sofort einstellen.

Dennis

Hallo,

es geht hier anscheiend um eine betriebliche Altersversorgung. Das Problem liegt darin,dass der arbeitgeber als versicherungenehmer die Versicherung auswählen darf und Vertragspartner ist. d.h. die Police erhält der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer ist die versicherte Person - in der Regel der Beitragszahler und Nutznießer des Vertrages.

Hier kommen verschiedenen Punkte zusammen:

  1. Der Makler ist verpflichet, ich sag das mal salopp - ein sher guter Produkt auszusuchen - nicht unbedingt das beste.

  2. Auch den arbeitgeber trifft hier eine gewisse Verantwortung, wenn es um das Geld seiner Mitarbeiter geht.

Ich kenn jetzt nicht alle Umstände, aber wenn eine Falschberatung vorliegt, stehen die Chancen nicht schlecht, den Vertrag rückwirkend aufzuheben, wobei dann hier die gesamte Lohnabrechnung korrigiert werden muss.

Als Arbeitnehmer kannst DU jederzeit die Beitragszahlung stoppen -

Was also tun ?

Am sinnvollsten wäre, zunmächst die Versicherung direkt anzuschreiben und das Problem schildern, warum hier der Vertrag aufgehoben werden soll.

Ansonsten nehm direkt mit uns Kontakt auf, da ich weitere Infos benötige, um Dir weiterhelfen zu können.

www.tuerk-versicherungen.de

Guten Tag,

die angesprochene Rentenversicherung im Rahmen der bAv ist ein´Vertrag zwischen der Vers.Gesellschaft und Ihrem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber ist der Versicherungsnehmer und Ihm obliegt die Möglichkeit der „Rückabwicklung“.
Sollten Sie meinen, der AG hat einen zu Ihrem Nachteil verlaufenden Vertrag abgeschlossen, müssen Sie sich an IHren AG halten.

Es stellt sich natürlich die Frage, warum Sie zum zweiten Mal eine Rentenversicherung zustimmen und rückabwickeln wollen.

Fazit: An den Arbeitgeber halten und ihm gegenüber äußern, dass Sie der Meinungsind, dass die bestehende bAv zu Ihrem Nachteil ist.

Hallo,

da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruß, Carsten

Hallo,
leider bin ich nicht mehr im Versicherungsbereich tätig, und somit nicht mehr auf dem laufenden. Ich empfehle dir daher mal im Juraforum.de nachzufragen.

Soweit ich mich erinnern kann, gilt bei Gruppenverträgen das der AG der eigentliche Vertrgspartner ist. Durch die Anzahl der vielen MA bekommt Ihr günstigere Konditionen, das kann ein geringerer Beitrag bzw. auch eine höhere Ablaufleistung sein. Im wesentlichen ist es eine Art Direktversicherung, wobei der der Beitrag vom Brutto abgezogen wird. Im Ergebnis hast du durch diesen Trick ein geringeres steuerliches Brutto, also zusätzliche Steuervorteile.

Aber wie gesagt, „Firmenversicherungen“ waren nie meine Stärke, und ich bin schon zu lange raus. Empfehle dir daher die Verbraucherschützer, einen unabhängigen Makler, oder natürlich im Juraforum mal nachzulesen.

Gruß
Andi

Hallo Dirk,
leider kann ich Dir da nicht weiterhelfen.
Gruß, Charly Heinz

Hallo,

was bedeutet „nachteilig beraten“ ???

was hat der Vermittler denn verkauft???

warum sollte die Vers. den Vertrag rückabwickeln??

eine Police bekommt der AG und der VN zugleich und wird durch die VS verschickt… aber hier kann es auch Abweichungen geben…

für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
_________________________________________________

SIGNAL IDUNA Gruppe
Agentur Thomas Wolter
Anna-Seghers-Str. 125
28279 Bremen

Öffnungszeiten:
Mo, Die, Do 9.30 - 13.00h
und nach Vereinbarung

Telefon: 04 21 - 4 36 63 -43
Telefax: 04 21 - 4 36 63 -44
Mobil D1: 01 71 - 6 81 59 38

www.thomas-wolter.eu
[email protected]

Hallo Dirk,

Vertragspartner der Versicherung ist Deine Firma, die auch
den Versicherungschein hat. Vielleicht hast Du die Möglichkeit
den Vertrag und das Beratungsprotokoll von einer unabhängigen
Stelle, z.B. Verbraucherzentrale prüfen zu lassen.
Falschberatung ist leider immer noch schwer zu beweisen!!

Du kannst nur Deine Chef bitten den Vertrag abzuwickeln.
Wenn Du dich mit dem Vertrag nicht „wohl“ fühlst würde ich
versuchen ihn wieder los zu werden und nicht noch mehr Geld
dort einzuzahlen.

Gruß

Franjo

Habe leider keine Ahnung mit betrieblichen RV. Hoffe aber gutes Gelingen.

Hallo Dirk
meine Antwort kommt etwas spät ,aber ich war 2 Wochen nicht da und habe meine Mails nicht nachgesehen.
Ich hatte auch mal das Problem und habe meine Versicherung still gelegt nicht gekündigt .Aber um mehr darüber zu empfehlen müsste ich den Inhalt der Police kennen,Wenn Du sie stilllegst verlierst Du kein Geld und es kommen jedes Jahr ein paar Euros dazu.Ich hoffe das reicht erst mal und hilft Dir noch viele liebe grüse Tine

Hallo Dirk,

sorry für meine späte Antwort. Um die Frage richtig beantworten zu können, müsste ich erfahren was falsch bzw. nicht nach deinen Wünschen gelaufen ist.
Grundsätzlich ist eine Direktversicherung mit Entgeltumwandlung eine gute Sache auch wenn die Beratung schlecht war. Vertragspartner ist dein Arbeitgeber. Er hat auch eine gewisse Verantwortung. Habt Ihr die Sachen schonmal gemeinsam besprochen? Was ist überhaupt schief gegangen?
LG Sven Maasch