Rückabwicklung - erst Geld oder erst Ware?

Hallo,

gesetzt sei der folgende Fall:

Eine K hat ein Kinder-T-Shirt ersteigert. In der Artikelbeschreibung hieß es, es handele sich um eine Luxus-T-Shirt (NP 34 Euro), das 1 x getragen und 2 x gewaschen worden sei. Die K ersteigerte das Shirt zu fast 20 Euro und erhielt es auch prompt nach der Bezahlung. Beim Auspacken musste die K dann feststellen, dass das T-Shirt über und über mit Fett(?)flecken übersät war, die nun sogar beim Blick auf das Foto offenbar wurden. Als die K sich zum Mitbieten entschloss, ging sie davon aus, dass es sich bei den dunklen Flecken um bloße Fotoschatten handelte. Einige Schatten rührten auch tatsächlich vom Foto, aber andere eben auch nicht. Die K schrieb also die VK an und forderte zur Rückabwicklung auf, da sie für ein solch versudeltes Shirt keine Verwendung hat.

Die VK verwies recht hochnäsig auf ihren Rücknahmeausschluss und berief sich auf ihren Hinweis zu Garantie und Gewährleistung. Durch eine Diskussion im Ebay-Forum wurde sie aber darüber aufgeklärt, dass dies mit Garantie und Gewährleistung bei Privatverkäufen überhaupt nichts zu tun hätte, es sich vielmehr um einen verschwiegenen Mangel handele und sie somit zur Rücknahme verpflichtet sei.

Zähneknirschend bot sie nun also die Rücknahme an und forderte die K auf, das T-Shirt zurückzusenden (Versandkosten seien ebenfalls von der K zu tragen). Danach würde sie den Verkaufserlös erstatten.

Die K ist mit diesem Vorgehen nicht einverstanden, zumal ihr Vertrauen in die VK erschüttert ist. Vielmehr befürchtet sie, das Shirt zurückgeschickt zu haben, das Geld aber im Gegenzug nicht zu bekommen.
Leider zweifelt die K stark an der Seriösität und Redlichkeit der VK…

Besteht so etwas wie eine Rückabwicklungsreihenfolge? Auf dem „Hinweg“ wurde schließlich auch erst bezahlt, bevor die VK die Ware verschickte. Muss es nun nicht genauso sein, also erst die Rückerstattung der Ware und nach Zahlungseingang dann die Rücksendung des Shirts?

Und muss die K überhaupt die Versandkosten tragen? Schließlich wurde sie durch die VK ja getäuscht (die übrigens in einer Mail mehr oder weniger sogar zugegeben hat, das versudelte Shirt verschickt und von den Flecken gewusst zu haben „kann nichts dafür, dass Sie dachten, dass seien Fotoschatten“).

Für alle Fälle hier übrigens noch die Ebay-Artikelnummer: 200110471340

Danke vorab für eine Antwort und viele Grüße
Kirsten

Hallo,

Die VK verwies recht hochnäsig auf ihren Rücknahmeausschluss
und berief sich auf ihren Hinweis zu Garantie und
Gewährleistung. Durch eine Diskussion im Ebay-Forum wurde sie
aber darüber aufgeklärt, dass dies mit Garantie und
Gewährleistung bei Privatverkäufen überhaupt nichts zu tun
hätte, es sich vielmehr um einen verschwiegenen Mangel handele
und sie somit zur Rücknahme verpflichtet sei.

So weit, so gut.

Zähneknirschend bot sie nun also die Rücknahme an und forderte
die K auf, das T-Shirt zurückzusenden (Versandkosten seien
ebenfalls von der K zu tragen). Danach würde sie den
Verkaufserlös erstatten.
Besteht so etwas wie eine Rückabwicklungsreihenfolge?

Die gängige Praxis: erst die Ware zurück, dann das Geld wiederbekommen. Bei Rücknahme aufgrund von verschwiegenen Mängeln muss die VK allerdings das Porto zahlen.

Achte auf versicherten Rückversand (notfalls etwas draufzahlen) und nimm einen Zeugen mit zum Postamt. Solche Sachen „verschwinden“ gerne auf dem Postweg.

Gruß,

Myriam

habe das schon mehrfach bei ebay gehabt, so wie du es beschreibst,geschönte beschreibung oder versteckte mängel.
ich habe die verkäufer dann aufgefordert portofrei zurück zu nehmen–hat immer lange gedauert,auch musste ich mit anwalt drohen—hat aber immer geklappt! ebay ein zu schalten bringt überhaupt nix!!

immer erst geld und dann die ware zurück!

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Hallo,

immer erst geld und dann die ware zurück!

Das sehe ich anders!
Der Verkäufer muss vor Rückzahlung des Geldes die Möglichkeit haben die bemängelte Ware zu prüfen, daher:

zuerst Ware zurück, dann Rücküberweisung des Geldes!

Grüße von
Tinchen

bei ebay ist es immer gleich–erst geld,dann ware–oder paypal benutzen!

Das ist ja etwas komplizierter als ihr denkt, ich habe ja das Möbel auf den Bilder vom K. gesehen. Dort ist jetzt schon zu erkennen das ein großes Teil nicht mehr zu gebrauchen ist. Aber ich werde die Ware nicht mehr an mich schicken lassen, weil ich jetzt nicht noch mehr zahlen wlll. Das wären nochmal 150,- €.

Meine Frage wurde mir leider noch nicht beantwortet, bin ich dazu verpflichtet als Privaterverkäufer dem K. auch noch die Kosten für den Transport zu bezahlen?

Hi Alexander,

Meine Frage wurde mir leider noch nicht beantwortet, bin ich
dazu verpflichtet als Privaterverkäufer dem K. auch noch die
Kosten für den Transport zu bezahlen?

Ich kann Dir das leider nicht beantworten. Falls Du hier keine Antwort mehr bekommst (ich würd mal noch 2-3 Tage warten), könntest Du es ggf. in dem Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ probieren. Dort schauen sicherlich andere Experten rein, die hierzu möglicherweise Rat haben. Allerdings musst Du bei Fragen zu Rechtsthemen darauf achten, dass Du nicht in der ersten Person schreibst, sondern den Sachverhalt anonymisierst (Käufer K tritt mit Verkäufer V in Kontakt etc.). Mehrfach Posting ist eigentlich nicht erlaubt. Aber bevor Du gar keine Antwort erhälst, würde ich -nach Ablauf einer kleinen Frist- auf alle Fälle mal ein anderes Brett probieren.

Viel Glück wünscht ladyonline :smile:

Hi,

immer erst geld und dann die ware zurück!

Das gilt bei Kauf, erst Geld dann Ware. Rückabwicklung also umgekehrt.
Ware zurück und dann Geld erstatten (incl. Versand).

Gruss Jakob

wenn der k dir nachweisen kann,dass du von dem zustand des möbelstückes gewusst hast,musst du ihm alle kosten erstatten.
wenn der k aus der beschreibung hätte entnehmen können,dass das möbelstück möglicherweise mit holzwürmern belastet ist,hätte er vorher besser prüfen müssen.
schwierige geschichte—wird vor gericht möglicherweise teuer!

Hallo,

schick die Sache zuerst zurück, aber einen bis zwei Zeugen die Sehen das du a) das Shirt in ein Paket reinlegst und wie du es bei der Post verschickst, desweiteren lohnt sich nur ein Versicherter Versand !!!
Hier solltest du noch Fotos vom Shirt machen und es von deinen Zeugen sich gut ansehen lassen, evtl. behauptet man nachher das da jetzt schäden dran sind die nicht da wahren !

Die extra Kosten werden vom Verkäufer getragen.

Dann forderst du den Verkäufer auf dir das Geld zurück zu überweisen !

Sollte dies nicht geschehen, so solltest du dich an einen Anwalt wenden !

Gruß