Hallo,
gesetzt sei der folgende Fall:
Eine K hat ein Kinder-T-Shirt ersteigert. In der Artikelbeschreibung hieß es, es handele sich um eine Luxus-T-Shirt (NP 34 Euro), das 1 x getragen und 2 x gewaschen worden sei. Die K ersteigerte das Shirt zu fast 20 Euro und erhielt es auch prompt nach der Bezahlung. Beim Auspacken musste die K dann feststellen, dass das T-Shirt über und über mit Fett(?)flecken übersät war, die nun sogar beim Blick auf das Foto offenbar wurden. Als die K sich zum Mitbieten entschloss, ging sie davon aus, dass es sich bei den dunklen Flecken um bloße Fotoschatten handelte. Einige Schatten rührten auch tatsächlich vom Foto, aber andere eben auch nicht. Die K schrieb also die VK an und forderte zur Rückabwicklung auf, da sie für ein solch versudeltes Shirt keine Verwendung hat.
Die VK verwies recht hochnäsig auf ihren Rücknahmeausschluss und berief sich auf ihren Hinweis zu Garantie und Gewährleistung. Durch eine Diskussion im Ebay-Forum wurde sie aber darüber aufgeklärt, dass dies mit Garantie und Gewährleistung bei Privatverkäufen überhaupt nichts zu tun hätte, es sich vielmehr um einen verschwiegenen Mangel handele und sie somit zur Rücknahme verpflichtet sei.
Zähneknirschend bot sie nun also die Rücknahme an und forderte die K auf, das T-Shirt zurückzusenden (Versandkosten seien ebenfalls von der K zu tragen). Danach würde sie den Verkaufserlös erstatten.
Die K ist mit diesem Vorgehen nicht einverstanden, zumal ihr Vertrauen in die VK erschüttert ist. Vielmehr befürchtet sie, das Shirt zurückgeschickt zu haben, das Geld aber im Gegenzug nicht zu bekommen.
Leider zweifelt die K stark an der Seriösität und Redlichkeit der VK…
Besteht so etwas wie eine Rückabwicklungsreihenfolge? Auf dem „Hinweg“ wurde schließlich auch erst bezahlt, bevor die VK die Ware verschickte. Muss es nun nicht genauso sein, also erst die Rückerstattung der Ware und nach Zahlungseingang dann die Rücksendung des Shirts?
Und muss die K überhaupt die Versandkosten tragen? Schließlich wurde sie durch die VK ja getäuscht (die übrigens in einer Mail mehr oder weniger sogar zugegeben hat, das versudelte Shirt verschickt und von den Flecken gewusst zu haben „kann nichts dafür, dass Sie dachten, dass seien Fotoschatten“).
Für alle Fälle hier übrigens noch die Ebay-Artikelnummer: 200110471340
Danke vorab für eine Antwort und viele Grüße
Kirsten
