Rückabwicklung Hauskauf noch möglich?

Hallo Zusammen,
folgende Situation stellt sich:
Einfamilienhaus wurde gekauft. Notarvertrag unterschrieben, alles bezahlt.
Nun will der Verkäufer auf einmal rückabwickeln!

Grund: Sein Markler hat einen Fehler bei der Kaufpreisberechnung gemacht. Es reicht gerade um sein Haus abzulösen es sollte aber noch was für ihn dabei übrig bleiben.

Im Vertrag steht keine Anmerkung zum Rücktritt.

Kann der Verkäufer eine Rückabwicklung noch erwirken?

Meiner Meinung nach nicht weil die Bedingung, die Kaufpreiszahlung, ist erfüllt.
Besteht da noch für ihn die Möglichkeit der Anfechtung da er von dem Markler getäuscht wurde? Dieser Hatte Bankvollmachten und sollte die Finanzen komplett abrufen. Dabei hat der wohl was übersehen.
Hoffe diese Angaben reichen aus um den Sachverhalt klar zu machen.

Vielen Dank!

Hallo !!!

Nein eine Rückabwicklung ist so nicht möglich.

Wenn der Verkäufer meint, er wäre übervorteilt worden und möchte nachträglich Geld herausholen muss er sich an den Makler halten und gegebenfalls von dem Schadensersatz verlangen.

Aber der Hauskauf ist nicht mehr rückgängig zu machen.

Gruß elmore

Danke für diese schnelle Antwort!

Ich habe mir das fast schon gedacht! Der Verkäufer hat jetzt wohl einen langen Kampf mit dem Markler!
Aber an den Käufer kann er nicht mehr!
LG

Ich habe mir das fast schon gedacht! Der Verkäufer hat jetzt
wohl einen langen Kampf mit dem Markler!

Das glaube ich nicht. Der verkäufer hat den Kaufvertrag unterschrieben, im Kaufvertrag stand der Kaufpreis drin. Wenn der Betrag zu niedrig war, hätte der Verkäufer nicht zu unterschreiben brauchen. Wieso ist der Makler der böse Bube, wenn der Verkäufer im Notartermin geschlafen hat (wenn nicht schon vorher) ?

Ich beziehe den langen Kampf auf den Nachweis, wer wo geschlafen hat.
Ich will überhaupt nicht jemanden als böse bezeichnen :wink:
Ich habe ja nie den Marklervertrag gesehen und weiss auch nicht ob der Vollmachten hatte oder wie auch immer. Nur wenn der Verkäufer dem jetzt was nachweisen will wird es haarig.
Fakt ist: Am Kaufvertrag ist nichts zu rütteln.

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