Rückabwicklung immobileinkauf

Hallo zusammen,
angenommen A kauft Haus von B (Privat an Privat)
B reicht Kaufpreis an seine finanzierende Banken (B hatte fast alles finanziert)

A stellt fest, dass er arglistig getäuscht worden ist und kann das auch unter zeugenaussagen beweisen

B hatte sich wohl mit den Kosten übernommen.
und es scheint nichts mehr an eigenem vermögen da zu sein.

nun die Frage: Lohnt eine Klage auf Rückabwicklung?

  • Bekomme ich das Geld seiner finanzierenden Bank zurück?
    Wer zahlt den Schadensersatz, wenn der Verkäufer ±0 aus dem Verkauf gegangen ist

Hallo,

das lässt sich meiner Meinung nach, so nicht pauschal sagen. Ich denke, es hängt von der Art der Täuschung ab.

Diese Frage ist eher ein Fall für einen Rechtsanwalt.

MfG
i73

Es hanelt sich um Schimmelbildung (starke) im Keller.
Ich habe gelesen, das „theoretisch“ eine Rückabwicklung möglich sei… Ist es auch praktisch so ???
Ich will nicht ein riesen Rad drehen (Kosten und Dauer) und dann stehe ich …doof da.

Hallo,
bitte einen Rechtsanwalt aufsuchen. Hier kann keine pauschale Aussage gemacht werden.
Florian

Hallo,

die Frage ist, a.) ob Sie es wirklich beweisen können, dass Sie arglistig getäuscht wurden.
b.) ob der Verkäufer B in der Lage ist, den Kaufpreis zurückzuzahlen. Die Bank ist nicht der Schuldner, sondern B.

Alles kostet erheblich Zeit und Geld und Klagen sind immer mit einem gewissen Risiko verbunden.

Dieses Thema sollten Sie mit einem Rechtsanwalt besprechen! Welche Mängel wurden verschwiegen? Hatten Sie vor dem Kauf einen eigenen Gutachter eingeschaltet, der Sie über Mängel und Risiken beraten hat?

MfG

Jens Gause
www.der-Hausinspektor.de

Hallo,

ab zum Notar, den haben SIe bezahlt. Ich nehme an, Sie sind der Verkäufer. Damit gehört Ihnen das Haus, wenn B nicht zahlen kann. Und Sie haben Anspruch auf Schadensersatz.
Ansonsten verstehe ich Ihre Frage nicht. Welches Geld soll wer von der Bank zurückbekommen? Die Bank hat doch kein Geld erhalten, sondern nur gegeben!

Gruß,
falko

Hallo, der Verkauf ist gelaufen. Käufer (A) hat dem Verkäufer (B) Geld überwiesen und der hat damit seine fianzierung abgelöst.
Kann A als neuer Besitzer Geld von den Banken (von B) zurück bekommen. (ich hoffe sonst sieht es schlecht aus)

Hallo,

ok, verstehe, aber warum sollte die Bank Ihnen Geld geben? Die hat nichts mit Ihnen zu tun. Woher ihr Klient das Geld hatte, ist für die Bank egal. Da können Sie nichts holen.
Ich nehme an, das Haus hat einen Schaden. Gehen Sie zum Notar und bitten ihn, den Verkauf rückgängig zu machen. Es sei denn, Sie wissen, daß beim Verkäufer nichts zu holen ist. Dann brauchen Sie nicht rückabzuwickeln/zu klagen, da SIe nichts davon haben werden. Ev. kann man das Haus sanieren etc.

Viel Glück!
falko

bei arglistiger täuschung,die bewiesen werden kann lohnt eine klage immer.ob du deswegen dein geld wieder siehst ist eine andere sache.auf jedenfall anwalt einschalten und titel sichern,wenn er kein geld mehr hat.lg.stefan

Leider keine Erfahrung, sorry

Hallo hansemann21, leider kann ich da nicht weiterhelfen, tut mit leid!

Hallo Hansemann21,

ich kann dir zu dem Thema leider keine Auskunft geben, weil ich keine Ahnung habe. Leider kenne ich auch niemanden, der sich da auskennt.

Ich drücke dir die Daumen, dass du an anderer Stelle Hilfe bekommst.

Liebe Grüße von Hulda aus Fulda

zusammendfassend bedeutet das für mich doch… egal ob ich saniere oder klage und recht bekomme, ich werde auf den Kosten sitzen bleiben ??? sehe ich das richtig.

auf die Gefahr hin als unwissend zu wirken…was kann ich mit dem Titel anfangen…Ich würde gerne das Geld wiedersehen.

Danke im Voraus

Vielleicht, denn alle Details kenne ich nich.
Geld und Ärger ,so oder so, also fragen Sie den Notar, der hat den Vertrag gemacht und steht in der Pflicht. Ich würde dort einen TErmin machen und die sachlage mit ihm besprechen.
Viel Erfolg!

zusammendfassend bedeutet das für mich doch… egal ob ich
saniere oder klage und recht bekomme, ich werde auf den Kosten
sitzen bleiben ??? sehe ich das richtig.

Hallo Hansemann21, Ihre Anfrage kann rechtsverbindlich nur von einem Anwalt beantwortet werden. Persönlich würde ich von einer Rückabwicklung absehen, da der be-zahlte Kaufpreis wohl nicht zurückzubekommen ist. Die Bank des Verkäufers haftet ja nicht aus ungerechtfer- tigter Bereicherung. Sie hatte ja eine Darlehensfor-derung. Der Verkäufer mag zwar schadensersatzpflich-
tig sein, wenn eine Forderung nicht beigetrieben wer-den kann bleibt man auf seiner Forderung sitzt und verliert u.U. Haus und Kaufpreis.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und mehr Glück bei an-deren Befragten. Arthur Köppel

Hallo hansemann21,

ich empfehle, schnellstens rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Habe leider keine rechtliche Ausbildung. Ich weiß jedoch, es gibt eine Frist von einer Woche ab Kauf, in der eine Rückabwicklung in bestimmten Fällen vorgesehen ist. Möglicherweise gibt es gerade bei Täuschung noch weitere Möglichkeiten, aber bitte gleich bei einem Fachmann/Fachfrau erkundigen.

Grüße

Mondscheinkatze

Leider keine Ahnung, STefan

das heißt,das du auf jahre hinweg( 30 glaube ich),dein geld über den gerichtsvollzieher einziehen oder pfänden lassen kannst.trotzdem sage ich dir,das eine beratung beim anwalt immer noch das beste ist.bin nicht mehr auf dem aktuellsten stand.lg.stefan.

Hallo,

eine entsprechende Forderung (sofern rechtskräftig) besteht für A nur gegenüber B nicht gegenüber seiner finanzierenden Bank!
Auf den Kosten bleibt A vermutlich sitzen, da die Forderung einer Rückabwicklung gegen B und nicht gegen dessen Bank geht!

Evtl. besteht die Möglichkeit einer Betrugsklage.
Sie sollten sich bei dem Notar erkundigen, der den Kaufvertrag erstellt hat!