Es hanelt sich um Schimmelbildung (starke) im Keller.
Ich habe gelesen, das „theoretisch“ eine Rückabwicklung möglich sei… Ist es auch praktisch so ???
Ich will nicht ein riesen Rad drehen (Kosten und Dauer) und dann stehe ich …doof da.
die Frage ist, a.) ob Sie es wirklich beweisen können, dass Sie arglistig getäuscht wurden.
b.) ob der Verkäufer B in der Lage ist, den Kaufpreis zurückzuzahlen. Die Bank ist nicht der Schuldner, sondern B.
Alles kostet erheblich Zeit und Geld und Klagen sind immer mit einem gewissen Risiko verbunden.
Dieses Thema sollten Sie mit einem Rechtsanwalt besprechen! Welche Mängel wurden verschwiegen? Hatten Sie vor dem Kauf einen eigenen Gutachter eingeschaltet, der Sie über Mängel und Risiken beraten hat?
ab zum Notar, den haben SIe bezahlt. Ich nehme an, Sie sind der Verkäufer. Damit gehört Ihnen das Haus, wenn B nicht zahlen kann. Und Sie haben Anspruch auf Schadensersatz.
Ansonsten verstehe ich Ihre Frage nicht. Welches Geld soll wer von der Bank zurückbekommen? Die Bank hat doch kein Geld erhalten, sondern nur gegeben!
Hallo, der Verkauf ist gelaufen. Käufer (A) hat dem Verkäufer (B) Geld überwiesen und der hat damit seine fianzierung abgelöst.
Kann A als neuer Besitzer Geld von den Banken (von B) zurück bekommen. (ich hoffe sonst sieht es schlecht aus)
ok, verstehe, aber warum sollte die Bank Ihnen Geld geben? Die hat nichts mit Ihnen zu tun. Woher ihr Klient das Geld hatte, ist für die Bank egal. Da können Sie nichts holen.
Ich nehme an, das Haus hat einen Schaden. Gehen Sie zum Notar und bitten ihn, den Verkauf rückgängig zu machen. Es sei denn, Sie wissen, daß beim Verkäufer nichts zu holen ist. Dann brauchen Sie nicht rückabzuwickeln/zu klagen, da SIe nichts davon haben werden. Ev. kann man das Haus sanieren etc.
bei arglistiger täuschung,die bewiesen werden kann lohnt eine klage immer.ob du deswegen dein geld wieder siehst ist eine andere sache.auf jedenfall anwalt einschalten und titel sichern,wenn er kein geld mehr hat.lg.stefan
zusammendfassend bedeutet das für mich doch… egal ob ich saniere oder klage und recht bekomme, ich werde auf den Kosten sitzen bleiben ??? sehe ich das richtig.
Vielleicht, denn alle Details kenne ich nich.
Geld und Ärger ,so oder so, also fragen Sie den Notar, der hat den Vertrag gemacht und steht in der Pflicht. Ich würde dort einen TErmin machen und die sachlage mit ihm besprechen.
Viel Erfolg!
zusammendfassend bedeutet das für mich doch… egal ob ich
saniere oder klage und recht bekomme, ich werde auf den Kosten
sitzen bleiben ??? sehe ich das richtig.
Hallo Hansemann21, Ihre Anfrage kann rechtsverbindlich nur von einem Anwalt beantwortet werden. Persönlich würde ich von einer Rückabwicklung absehen, da der be-zahlte Kaufpreis wohl nicht zurückzubekommen ist. Die Bank des Verkäufers haftet ja nicht aus ungerechtfer- tigter Bereicherung. Sie hatte ja eine Darlehensfor-derung. Der Verkäufer mag zwar schadensersatzpflich-
tig sein, wenn eine Forderung nicht beigetrieben wer-den kann bleibt man auf seiner Forderung sitzt und verliert u.U. Haus und Kaufpreis.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und mehr Glück bei an-deren Befragten. Arthur Köppel
ich empfehle, schnellstens rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Habe leider keine rechtliche Ausbildung. Ich weiß jedoch, es gibt eine Frist von einer Woche ab Kauf, in der eine Rückabwicklung in bestimmten Fällen vorgesehen ist. Möglicherweise gibt es gerade bei Täuschung noch weitere Möglichkeiten, aber bitte gleich bei einem Fachmann/Fachfrau erkundigen.
das heißt,das du auf jahre hinweg( 30 glaube ich),dein geld über den gerichtsvollzieher einziehen oder pfänden lassen kannst.trotzdem sage ich dir,das eine beratung beim anwalt immer noch das beste ist.bin nicht mehr auf dem aktuellsten stand.lg.stefan.
eine entsprechende Forderung (sofern rechtskräftig) besteht für A nur gegenüber B nicht gegenüber seiner finanzierenden Bank!
Auf den Kosten bleibt A vermutlich sitzen, da die Forderung einer Rückabwicklung gegen B und nicht gegen dessen Bank geht!
Evtl. besteht die Möglichkeit einer Betrugsklage.
Sie sollten sich bei dem Notar erkundigen, der den Kaufvertrag erstellt hat!