Hallo liebe Experten und Expertinnen
Ich möchte gern folgendes Szenario diskutieren:
Angenommen, Herr und Frau A (Nachfolgend Käufer genannt) haben von Herrn und Frau B (nachfolgend Verkäufer genannt) im Juli vergangenen Jahres eine Doppelhaushälfte gekauft. Notarvertrag, Grundbucheintrag, halt alles was zu Hauskauf dazugehört, wurde gemacht.
Etwas mehr als ein Jahr, nehmen wir mal an im August diesen Jahres, später stellt sich heraus, das im Nachbarhaus Herr und Frau C leben.
Herr C stellt sich als gefährlicher Nachbar herraus. Er beschimpft die Käufer, bewirft sie mit Gegenständen, sabotiert das Auto der Käufer, das in der Zufahrt steht und vieles mehr. Er war zur Zeit des Hauskaufes nicht vor Ort (verreist, oder ähnliches) und ist insofern den Käufern im Vorfeld nicht begegnet.
Die Käufer treten in Kontakt mit der Polizei und führen auch Gespräche mit der weiteren Nachbarschaft. Dabei stellt sich heraus, das die Verkäufer hinreichend Probleme mit „den C´n“ hatten und auch Anzeigen erstattet haben.
Die Verkäufer haben im Zusammenhang mit dem Verkauf der Doppelhaushälfte die Käufer nicht darauf hingewiesen, das ein solch ausgeprägtes Nachbarschaftsproblem besteht.
Grundsätzlich würde ich sagen, könnten die Käufer Erfolg haben, wenn sie gerichtlich den Anlauf nehmen, den Kaufvertrag Rückabzuwickeln. Die Verkäufer haben auf das erhebliche Problem nicht hingewiesen. Es wäre aus Sicht der Käufer der Kauf unter keinen Umständen von Statten gegangen.
Jetzt habe ich darüber mal mit einem Bekannten diskutiert. Ich vertrete, wie oben beschrieben die Ansicht, das es Aussicht auf Erfolg hätte, wenn die Käufer darauf bestehen, das der Kaufvertrag rückabgewickelt wird.
Allerdings vertritt mein Bekannter die Ansicht das, wenn dies überhaupt möglich sei, das innerhalb eines Jahres ab Kaufdatum/Übergang der Immobilie hätte geschen müssen. Zum anderen meint er, das dazu eine Art Gewährleistungklausel im Vertrag stehen müsste, generell aber der Verkauf von/an privat das auschließe.
Was meint Ihr dazu?
Viele Grüße
Jimmy