Rückabwicklung Kaufvertrag

Hallo zusammen,

nur so zur eurer Unterhaltung möchte ich einen ganz hypothetischen Fall schildern:

Ein Kunde K bestellt beim beim Händler/Hersteller H ein Produkt, das H selbst herstellt und vertreibt. Geliefert wird nur gegen Vorkasse, K zahlt also den Betrag x für das Produkt plus Versandkosten. Das Produkt wird geliefert, hat aber ein paar Macken. K reklamiert also und bekommt zur Antwort er solle das Produkt freigemacht zurückschicken, H würde es dann reparieren bzw. defekte Teile austauschen. K schickt also zurück und bekommt nach einiger Zeit ein neues Produkt. Dieses hat aber wieder einige, wenn auch andere Fehler. K reklamiert wieder und bekommt zur Antwort, dass H keine weitere Reparatur durchführen will. Das Produkt sei einwandrei und K solle es entweder nehmen wie es ist, oder es zurückschicken und H würde dann den Kaufpreis erstatten.

Ok, denkt sich K, dann halt nicht. K schickt das Produkt zurück (versichertes Postpaket wie beim ersten Mal auch) und hört seitdem (ca. 2 Wochen) nichts mehr von H. Eine Erstattung geht auch nicht auf dem Konto von K ein. K schreibt daraufhin eine Mail (der ganze Kontakt von Bestellung und Reklamation ging immer per Mail hin und her) mit Fristsetzung von einer Woche zur Erstattung des Kaufpreises und der Kosten für den Rückversand.

Mal angenommen H ignoriert diese Frist, wie könnte die Geschichte denn dann weitergehen?

Danke schon mal für Antworten und Anregungen,

Medelvio

Hallo,

wäre ich Kunde K, würde ich per Einschreiben mit Rückschein mein Geld fordern mit Frist von 14 Tagen. Parallel dazu würde ich einen Nachforschungsantrag beim Paket-Versand V stellen (es könnte ja wirklich abhanden gekommen sein). K hat doch sicher den Paketschein aufgehoben?! Sollte der V den Empfang durch einen Mitarbeiter von H bestätigen, hätte mein Anwalt A nach dieser Frist wieder mal was zu tun…

MfG
Pierre

Hallo auch,

Was für ein Glück, dass der Fall nur fiktiv ist. Mahnung per E-Mail ist ganz
schlecht…

Och, einen Versuch ist es doch Wert.
Die Möglichkeit danach mit Einschreiben und Anwalt die Daumenschrauben fester anzuziehen bleibt ja unbenommen. In diesem, natürlich rein fiktiven, Fall hat H schliesslich auf die E-Mail hin doch noch pünktlich, wenn auch am letzten Tag der Frist, gezahlt.

Schöne Grüsse,

Medelvio