Rückabwicklung nach Gerichtsurteil

Hallo,
man stelle sich folgendes vor:
In einem Gerichtsurteil wird der Beklagte verurteilt eine Schadensumme an den Kläger zurückzuzuahlen. Er macht dies aber nicht, erst als der Gerichtsvollzieher nach mehreren Terminen die Pfändung einleitet.

Im Gegenzug sollte die Warenlieferung zurückgeholt werden. Dies tat der Kläger aber auch noch nicht. Dadurch entstehen Lagerkosten, diese sind nicht unerheblich. Mittlerweile betragen diese mehr als 15 Prozent des Warenwertes und wurden noch immer nicht erstattet. Dem Kläger wurde nun eine Frist zur Abholung gesetzt, ansonsten wird die Ware vernichtet.

Nun aber meine Frage: Auf dem Garagenhof wurden zuletzt zwei Garagen aufgebrochen, darin befindliches entwendet.

Was passiert eigentlich, wenn meine Garage aufgebrochen wird und ich die Ware dadurch nicht zurück geben könnte?

Dann sind die Sachen vielleicht weg, wenn die Diebe es gebrauchen können und es transportabel ist.

Mit dem Urteil und der Pfändung war der Schuldner bereits im Verzug seine Sachen abzuholen.
Also ging auch das Risiko des Verlustes auf ihn über. Mal ganz abgesehen davon ob Du das überhaupt hättest tragen müssen bisher.

MfG
duck313

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…könnte, da es sich um eine

handelt das HGB gelten. Und damit:
https://dejure.org/gesetze/HGB/475.html
Und von einer Fristsetzung zur Abholung habe ich auch noch nichts gelesen.

Also mal langsam mit den jungen Pferden. Warum nicht einfach mal den Anwalt fragen, der die Sache vor Gericht vertreten hat?

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Frist zur Abholung läuft. Der Beklagte, soviel ist klar, ist alles andere als seriös.
Meine Sorge geht in die Richtung, dass er sich die Sachen selbst mal nachts „besorgt“.
Kann ich in dem Fall leider nicht ausschließen.

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Wenn die Garage ein angemessener Ort zur Einlagerung einer solchen Sache ist, passiert nichts.
Bei wertvollen und leicht transportablen Sachen ist eine schlecht gesicherte Garage ein Risiko - dann könnte man die Waren auch gleich unter einer Plane auf dem Hof stehen lassen.

Grober Anhaltspunkt: Lagere es so ein, als ob es dir gehören würde.

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So ist es eingelagert. Sogar noch nen zusätzlicher Bügel drauf.

Nur weiß der Beklagte wo das ist.
Und von den etwa 20 Garagen wurden nun bereits mehrere aufgebrochen. Alternative gibt es keine. Garagen sind Mangelware