Sachverhalt ist folgender:
26.11.2009 Kauf eines Komplett PC, 36 Monate Garantie
02.05.2010 Festplatte defekt, Ersatzteil vom Hersteller geliefert
10.09.2010 DVD-Laufwerk defekt, Ersatzteil vom Hersteller geliefert
12.01.2011 Festplatte defekt, Ersatzteil vom Hersteller geliefert
08.03.2011 DVD-Laufwerk defekt, Ersatzteil vom Hersteller geliefert
01.07.2011 Grafikkarte defekt, Ersatzteil vom Hersteller geliefert
29.07.2011 Grafikkarte defekt, Ersatzteil vom Hersteller geliefert
09.08.2011 Grafikkarte defekt, Rücktritt vom Kaufvertrag verlangt
Die Defekte an den Bauteilen des PC begannen innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf. In regelmäßigen Abständen ging ein Bauteil kaputt, der Hersteller lieferte aufgrund des Garantieanspruchs das Ersatzteil.
Momentan überhitzt die (neue) Grafikkarte quasi sofort nach dem Einschalten, der PC nimmt aufgrund der Überhitzung ständige Neustarts vor.
Offenbar ein genereller Defekt an diesem PC aus, da mittlerweile SIEBEN Defekte vorkamen und deshalb der Rücktritt vom Kaufvertrag erklärtwurde.
Der Hersteller schrieb nun, das der PC bei Vorliegen eines Hardwaredefektes zurückgenommen wird gegen Erstattung des Kaufpreises. Aufgrund der Schwierigkeiten, die mit dem Gerät vorgelegen hätten, verzichtet er auf einen Nutzwertabzug.
Dies macht er jedoch davon abhängig, dass der PC eingeschickt und in der eigenen Werkstat überprüft wird. Zitat: „Sollte sich bei der Überprüfung herausstellen, dass kein Hardwaredefekt vorliegt, wäre die Überprüfung und die Rücksendung im Rahmen der Kundenzufriedenheit für Sie kostenlos.“
Dafür besteht absolut kein Verständnis… Nach sieben Defekten in 20 Monaten und Austausch der betreffenden Bauteile dürfte auch der Hersteller wissen, dass das Gerät nicht in Ordnung ist. Durch ständig notwendige Neuinstallation der Software dürfte auch klar sein, dass es kein Softwarefehler ist. Wobei eine Festplatte oder ein DVD-Laufwerk wohl selten durch Softwareprobleme einen Crash erleiden (?).
Es ist absolut damit zu rechnen, dass das Gerät als „einwandfrei“ zurückkommt und dann keinerlei Nachweis oder ähnliches mehr in der Hand ist, in welchem Zustand der PC verschickt wurde.
Nun meine Frage:
MUSS man das so annehmen oder kann man die Rücktrittserklärung ohne die Abhängigkeit einer vorherigen Überprüfung durchsetzen?
Im Netz oder den Auslegungen im §440 BGB wurde leider nichts entsprechendes gefunden und ich hoffe auf hilfreiche Antworten, vielen Dank!!