Hi,
eine ganz kurze Frage: wenn ein Immobilienkauf rückabgewickelt wird, bekommt der Käufer dann eigentlich die ans Finanzamt gezahlte Grunderwerbssteuer wieder zurück?
Gruß
Stefan
Hi,
eine ganz kurze Frage: wenn ein Immobilienkauf rückabgewickelt wird, bekommt der Käufer dann eigentlich die ans Finanzamt gezahlte Grunderwerbssteuer wieder zurück?
Gruß
Stefan
ja
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Hallo Stefan,
ja, Rückabwicklung bedeutet, dass der frühere Zustand wieder hergestellt wird.
Gruss Günter
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Hallo Günter,
ja, Rückabwicklung bedeutet, dass der frühere Zustand wieder
hergestellt wird.
Schon, aber das bedeutet ja nicht, dass die Geschichte kostenneutral abläuft. Meines Wissens werden ja Notariatsgebühren und Grundbuchgebühren auch nicht zurückerstattet. Ich zweifelte halt daran, dass ausgerechnet der Fiskus sich wieder von bereits eingenommenen Geldern trennt… aber offensichtlich scheint es ja wirklich so zu sein.
Danke und Gruß
Stefan
Hallo Stefan,
die restlichen Forderungen kann man aber beim Anderen holen. Derjenige, der die Rückabwicklung verschuldet hat, ist auch schadenersatzpflichtig für Kosten, die der anderen Seite entstehen oder entstanden sind.
Gruss Günter
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