Rückabwicklung - wer leistet vor (Geld oder Ware)?

Hallo Kenner,

Ware ersteigert (Verkäufer tritt als Händler auf), Geld sofort überwiesen, Verkäufer meldet sich nicht, mehrere Kontaktversuche (Telefon + eMail), dann endlich Ankündigung der Warenlieferung, Ware kommt 20 Kalendertage nach Überweisung, Ware ist falsch (konkret: Besteck in anderem Design), nun möchte ich den Kauf rückabwickeln.

Grundsätzliche Frage:
Wer muß bei der Rückabwicklung in Vorleistung treten, also zuerst zurückgeben: Kunde oder Händler?

Konkrete Frage:
Wenn der Verkäufer bereits durch Säumigkeit und falsche Angaben Zweifel an seiner Zuverlässigkeit aufkommen ließ, wer muß dann bei der Rückabwicklung in vorleistung treten?

Wer hat welche Ansprüche? Bei wem liegt die Leistungsschuld?

Viele Grüße
-R o b.

Hi

Soweit ich weiß gibt es da immernoch keine gesetzl. Bestimmungen.
Bei gewerblich is es aber üblich das man die Ware zurückschickt und dann entweder korrekte Ware zu bekommt oder halt sein Geld. Da ist es andersrum wohl so unüblich wie Kauf auf Rechnung heutzutage :wink:

Bei privat wird das meist auch so gehandhabt.
Wenn dein VK gewerblich ist, wird er sicherlich auch AGBs haben. Was schreibt er denn da zum Thema Rückabwicklung?
Die Rücksendebedingungen müssen ja auch abgesprochen werden (ob frei oder unfrei, oder ob abgeholt wird etc.) wenn sowas nicht in den AGBs steht.

Der VK will die zurückgeschickte Ware begutachten können.

MfG
Lilly