Rückadoption

Hallo,

da ich bisher leider nur unbesfriedigende Antworten auf meine Frage finden konnte, stelle ich diese nun hier.

Gegeben ist folgende Situation:

Ein Kind erhält im Alter von etwa 2 Jahren einen Adoptivvater (Lebensgefährte der Mutter), da der leibliche Vater und die Mutetr sich trennen und dies für die beste Lösung halten.

Nach etwa 14 Jahren lernen sich leiblicher Vater und Kind kennen und es entwickelt sich eine enge Beziehung über, sagen wir mal, einen Zeitraum von 10 Jahren. Beide möchten gerne, dass die Adoption rückgängig gemacht wird, was laut BGB aber nicht möglich ist.

Welche Möglichkeiten gibt es? Ist ein Rückadoption möglich und wenn ja, muss der Adoptivvater zustimmen?

Grüße

Hallo,

Nach etwa 14 Jahren lernen sich leiblicher Vater und Kind
kennen und es entwickelt sich eine enge Beziehung über, sagen
wir mal, einen Zeitraum von 10 Jahren. Beide möchten gerne,
dass die Adoption rückgängig gemacht wird, was laut BGB aber
nicht möglich ist.

Antwort: Es ist laut BGB nicht möglich.

Welche Möglichkeiten gibt es? Ist ein Rückadoption möglich und
wenn ja, muss der Adoptivvater zustimmen?

Lese ich richtig, dass der/die Adoptierte inzwischen erwachsen ist?
Dann wäre möglicherweise eine Erwachsenenadoption möglich.Allerdings weiß ich darüber nicht mehr als nur, dass es sie gibt und dass die eingetragenen Eltern die Elternrechte nicht verlieren (anders als bei der Kinderadoption).

Gruß
Elke

Richtig, der Adoptierte ist erwachsen.

Ist es nicht seine Entscheidung, wem er die elterlichen Rechte und Pflichten überträgt, sofern derjenige das auch will?

Hallo,

Richtig, der Adoptierte ist erwachsen.

Ist es nicht seine Entscheidung, wem er die elterlichen Rechte
und Pflichten überträgt, sofern derjenige das auch will?

Welche Rechten und Pflichten wären das?
Wenn es z.B. um die Pflicht geht, einen Elternteil, der pflegebedürftig geworden ist, (finanziell) zu unterstützen, wäre doch die Erwachsenenadoption ein wirklich bequemer Weg sich aus der Verantwortung zu stehlen.

Gruß
Elke

Welche Rechten und Pflichten wären das?
Wenn es z.B. um die Pflicht geht, einen Elternteil, der
pflegebedürftig geworden ist, (finanziell) zu unterstützen,
wäre doch die Erwachsenenadoption ein wirklich bequemer Weg
sich aus der Verantwortung zu stehlen.

Gruß
Elke

Dies wäre dann möglich, wobei im gleichen Zuge die Pflicht der Verantwortung für eine andere Person bestünde.

Aber davon mal abgesehen, habe ich das richtig verstanden, dass eben solche Verantwortungen bestehen blieben?

Hallo,

Dies wäre dann möglich, wobei im gleichen Zuge die Pflicht der
Verantwortung für eine andere Person bestünde.

Theoretisch könnte man aber eine rüstige Person mit einer nicht-solchen austauschen.
Es sollte aber nur ein Beispiel sein, warum bei einer Erwachsenenadoption andere Regelungen existieren als bei Kinderadoption.

Aber davon mal abgesehen, habe ich das richtig verstanden,
dass eben solche Verantwortungen bestehen blieben?

Ja, soweit ich weiß, schon.
Mit allen Einschränkungen die es in biologischen Familien gibt (d.h. wenn eine so große, schuldbehaftete Zerrüttung stattgefunden hat, dass es dem Kind nicht zumutbar ist – genaue juristische Bestimmungen kenne ich nicht, aber dazu gibts im Archiv etliche Threads).

Gruß
Elke