Rückauflassungsvermerkung!

Hallo!
Mein Problem oder besser meine Frage:
Mein Mann und ich wollen uns ein kleines aber feines Reihenhaus kaufen! Wir sind uns mit der Eigentümerin auch schon einig, ABER:
beim Notar haben wir erfahren, dass der Ex-Mann der Eigentümerin eine Rückauflassungsvermerkung für den halben Teil des Sohnes hat(also für ein viertel!)
Was heißt das genau??
Der Notar kann noch nichts machen(Grundbuch,…) da er erst den Ex-mann rausstreichen lassen muß!
Kann uns der Mann noch einen Strich durch die Rechnung machen und verbieten, dass die Frau uns das Haus verkauft?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
Gruß Bianca

Hallo,

Es gibt eine Auflassungsvormerkung. Diese wird zum Schutz eines Käufers/Berechtigten in Abt. II des Grundbuches eingetragen. Diese ist quasi eine Versicherung für den Grundstückskäufer, das der Verkäufer dieses nicht ein zweitesmal verkauft und bleibt bis zum Eigentümerwechsel im Grundbuch eingetragen (Dauer ca. 6 Monate nach Beurkundung des Kaufvertrags).

Wenn nun eine Rückauflassungsvormerkung eingetragen sein sollte, kann das z.B. bedeuten, dass nach einer Ehescheidung das gemeinsame Haus bzw. der 50%-Anteil des Mannes auf den Sohn übergegangen ist und er sich so ein indirektes Mitspracherecht beim Verkauf gesichert hat, denn ein Verkauf ist ohne Löschung bzw. Zustimmung des Mannes nicht möglich. (Gründe hierfür gibt es nach einer Scheidung leider viele)

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