Rückauflassungsvormerkung

Wenn man ein EFh kaufen möchte und sich mit der Besitzerin geeinigt hat, soweit alles klar ist. Es aber im Grundbuch eine Rückauflassungsvormerkung zugunsten des geschiedenen Ehemanns über 1/2 Anteil des Hauses gibt.
Und der macht jetzt Streß macht und nicht unterschreiben will! Obwohl er total verschuldet ist …

Kann man da jetzt irgendwas machen? Oder ist man seiner Laune ausgliefert?

Und der macht jetzt Streß macht und nicht unterschreiben will!
Obwohl er total verschuldet ist …

Was hat das eine mit dem anderen zu tun ? Er kann gute Gründe haben, das Haus nicht verkaufen zu wollen.

Kann man da jetzt irgendwas machen?

Ihr könnt da gar nichts machen. Die Besitzerin muß sich mit ihrem Mann einigen, damit er die Vormerkung löschen läßt.

Oder ist man seiner Laune ausgliefert?

Es muß nicht unbedingt eine Laune sein, vielleicht hat er handfeste Gründe.