Rückbau der Wohnung

Hallo Alle miteinander,

folgende Frage beschäftigt mich.

Vor 1,5 Jahren wurde eine Wohnung angemietet und bezogen, die sozusagen „roh“ war.Es wurde eine Sichtmauer im Schlafzimmer gezogen, eine beleuchtete Glasbausteinwand im Wohnzimmer, Lichteinbauten im Flur etc. Danach Laminat in der gesamten Wohnung. Der Vermieter hat sich zu 50% am Material Laminat beteiligt und die Rechnung bekommen.

Nun wurde ein Haus gekauft, der Vertrag gekündigt. Im Mietvertrag steht das die Wände beim Auszug „nackt“ sein müssen, wobei der Vermieter mündlich meinte das sei nicht nötig. Der zukünftige Mieter ist an den beiden Mauern nicht interessiert und sie sollen abgebaut werden. Danach wäre im Boden allerdings ein Loch. Ist der alte Mieter verpflichtet diese zu schliessen? Kann er für seinen ANteil Laminat eine Ablösesummer verlangen?Es gibt dazu keinerlei schriftliche Vereinbarungen.

Danke für jede Antwort…

Kurz und knapp:
Der Vermieter kann verlangen, dass die Tapeten entfernt werden, wenn die Wohnung im untapezierten Zustand angemietet wurde. Ergibt aber keinen Sinn; wenn der Laminat mit Zustimmung des Vermieters verlegt wurde, bleibt dieser auch so verlegt,…
räumliche Ver-/Änderungen müssen in den vorherigen Zustand versetzt werden, wenn Sie dies ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters vorgenommen haben. Wenn dabei dann '"'Löcher" entstehen, müssen Sie diese schließen.
Übrigens: der Käufer das Hauses oder der Wohnung tritt mit allen Rechten und Pflichten in den bestehenden Mietvertrag ein; er kann nur das verlangen, was im Mietvertrag vereinbart ist; liegt eine mündliche Zustimmung des ehemaligen Vermieters vor, ist der neue Eigentümer daran gebunden.

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