Hallo,
mal angenommen:
Eine Person zieht aus einer Mietwohnung nach 29 Jahren aus. Damals wurde vor dem Einzug mit dem Vermieter vereinbart, dass die offene Küche abgetrennt wird und dadurch ein kleines Speisezimmer entsteht. So wurden auf Kosten und im Auftrag des VERmieters diese Wände eingezogen. Nun wird angenommen, dass der Vermieter den Rückbau dieser Wände verlangt. Im Mietvertrag wäre hierzu nichts vereinbart, nur dass eine 2,5 Zimmerwohnung vermietet wird.
Desweiteren würde mich interessieren, wie die aktuelle Lage bei der Renovierung einer Mietwohnung aussieht. Wann muss, wann muss nicht renoviert werden.
Vielen Dank!
Harry