Hallo, liebe Leute,
wenn ein Mieter die NK-Vorauszahlungen zurückbehält, weil er trotz Klage seit drei Jahren keine Einsicht in die Betriebskostenrechnungen erhält, könnte man ihm dann kündigen? Bitte um kurze und zahlreiche Antworten.
Einen schönen Feiertag
Franz
Hallo, liebe Leute,
wenn ein Mieter die NK-Vorauszahlungen zurückbehält, weil er
trotz Klage seit drei Jahren keine Einsicht in die
Betriebskostenrechnungen erhält, könnte man ihm dann kündigen?
Bitte um kurze und zahlreiche Antworten.
Einen schönen Feiertag
Hallo Franz,
eine Kündigung wegen nicht gezahlter Betriebskosten, insbesondere dann, wenn berechtigte Widersprüche bestehen, ist nicht möglich.
Aber, wenn berechtigte Forderungen bestritten werden, kann es durchaus eine Kündigungsgrund geben, wenn der Mietr durch sein Verhalten soweit Tatsachen schafft, dass es dem VM nicht länger zumutbar ist, dieses Vertragsverhältnis zu erhalten. Allerdings wird es hier in einem Verfahren eine umfassende Klärung geben müssen. Kündigungen wegen Unzumutbarkeit der Fortsetzung eines Mietverhältnisse sind mit am Schwierigsten durchzusetzen.
Solange natürlich eine Belege vorgelegt werden, muss der Mieter Forderungen, die er bestreitet nicht zahlen.
Oft kommt es dasnn zu dem Fehler, dass eine oder mehrere Positionen beanstandet werden, jedoch wird die gesamte Nachforderung nicht gezahlt, obwohl der Rest der Forderungen anerkannt ist und auch bei einer Korrektur die zumindest berechtigte Forderung sich nicht ändert.
Muss der Mieter davon ausgehen, dass er trotz der Reklamation der Abrechnung die z.B. auf einer Nachforderung von 500 € sich beläuft, nach der Korrektur trotzdemn noch 300 € zahlen muss, darf er sich nicht weigern, den Gesamtbetrag unter ein Zurückbehaltungsrecht zu stellen. Dies bedeutet, dass nur dann, wenn ein Guthaben zu erwarten ist oder keine Nachzahlung, ich ein Zurückbehaltungsrecht auf die Geamtnachforderung erklären darf. Ergibt sich aber schlüssig, dass ich trotz Prüfung auf jeden Fall einen Teilbetrag zahlen muss, kann darauf kein Zurückbehaltungsrecht erklärt werden.
Ist im Übrigen auch nicht zu emfehlen, Denn sollte der VM klagen und der Mieetzr hat den Betrag anerkannt, der er für korrekt eraxchtet, trägt der VM die Kosten. Hat der Mieter aber auch unbestrittene Kosten nicht gezahlt, trägt der Mieter die anteiligen Gerichtskosten und die anteiligen Kosten der Anwälte.
Gruss Günter
eine Kündigung wegen nicht gezahlter Betriebskosten,
insbesondere dann, wenn berechtigte Widersprüche bestehen, ist
nicht möglich.
Herzlichen Dank, Günter!
Die Antwort hat wieder mal ein Sternchen verdient.
Bis zum nächsten Mal, einen schönen Feiertag
Franz