Hallo,
jemand schuldet einem anderen einen höheren Geldbetrag, hat aber bei seinem Auszug einige Gegenstände zurückgelassen und fordert diese nun zurück. Kann dieser die Herausgabe verweigern, bis er das Geld erhalten habe, die Gegenstände als Pfand behalten.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo!
Soll „jemand“ ein Mieter und „ein anderer“ ein Vermieter sein?
Hallo,
es geht hier nicht um Mietrecht.
Guten Morgen!
Dann gibt’s auch kein Pfandrecht. Ein Zurückbehaltungsrecht gäbe es nur dann, wenn die Schulden einerseits und die Herausgabe der Sachen andererseits Gegenstand eines gegenseitigen Vertrages wären.