Also ich habe eine Webhosting-Firma, und es gibt da ein Problem.
Bekannt ist das es bei Online-Geschäften, besonders mit kleinen Beträgen, immer wieder einige Rückbuchungen gibt… Wir haben unser Konto bei der KreisSparKasse Koeln, und zahlen für eine Lastschrift die wir ausführen, aber zurückkommt, ganze 3 € Gebühr.
Man kann sich vorstellen das sich das summiert…!
PayPal wäre ein Möglichkeit, doch hätte ich auch sehr gerne ein Bank die nicht so dermaßen mit den Gebühren reinhaut!
Ich wäre dankbar für einen Vorschlag, evtl. welche Bank dies günstiger anbietet!
Hallo,
3€ scheinen normal zu sein. Zudem muss das doch der Kunde später zusätzlich zahlen - er hat die Kosten ja verursacht. Wo ist das Problem?
Gruß
loderunner
wir bei der VB nehmen auch 3 Euro gebühr für Rücklastschriften.
Wenn du Gebühren sparen willst, musst du da ansetzten wo sie entstehen.
Warum gibt die Bank die Lastschrift überhaupt wieder zurück?
Das ist ja aus der Meldung die man bekommt ersichtlich.
Die häufigsten Ursachen werden sein:
wegen Wiederspruch
Kontonummer / Name nicht Identisch
Zumindest gegen das „wegen Wiederspruch“ kannst du dich schützen. Arbeite mit Abbuchungsaufträgen, die können nicht wegen Wiederspruch zurückommen.
Inwiefern sich der Aufwand lohnt ist Fraglich, da für jeden Kunden ein eigener Abbuchungsauftrag erstellt werden muss.
Naja das Problem besteht darin, das ich gerne eine billigere
Gebühr hätte als 3 €!
Wo ist das Problem, wenn Du dem Kunden anschließend diese Gebühr weiterbelastet. Einen entsprechenden Passus hast Du ja sicher in Deinen von einem Anwalt erstellten AGB.
„wegen Widerspruchs“ was beudetet das im Klartext?
Kein Geld auf dem Konto verfügbar? Oder Konto gegen unser Abbuchungskonto gesperrt? Fällt dies alles in diese Katgorie?
Und dies alles würde bei Abbuchungsaufträgen wegfallen?
Wieviel kostet das bei Ihnen denn zB. extra, wenn man Abbuchunsgaufträge tätigen möchte?
Wie hoch sind dort die Gebühren wenn eine Lastschrift zurück kommt wegen Fehler bei Name/Kontonummer?
Kein Geld auf dem Konto verfügbar? Oder Konto gegen unser
Abbuchungskonto gesperrt? Fällt dies alles in diese Katgorie?
zweifaches nein. Man kann ein Konto nicht gegen Lastschriften sperren und wenn kein Geld auf dem Konto war, dann kommt die LS „mangels Deckung“ zurück.
„wegen Widerspruchs“ was beudetet das im Klartext?
Das bedeutet, daß der Kontoinhaber der Abbuchung widersprochen hat.
Und dies alles würde bei Abbuchungsaufträgen wegfallen?
Ja, aber das ist in Deinem Fall nicht praktikabel und ich kann mir auch nicht vorstellen, daß sich die Kreditinstitute Deiner Kunden das mitmachen werden.
zweifaches nein. Man kann ein Konto nicht gegen Lastschriften
sperren und wenn kein Geld auf dem Konto war, dann kommt die
LS „mangels Deckung“ zurück.
Korrektur, es ist schon möglich ein Konto gegen Lastschriften zu sperren, jedoch wird dies in der Praxis nahezu nie gemacht. Dem Auftraggeber (Zahlungsempfänger) wird dies auch nicht direkt auffallen, da auch in diesem Fall die Lastschrift „wegen Widerspruch“ zurückgebucht wird.
Bei einer Rückbuchung mangels Deckung wird dies im Text der Rückbuchung nicht explizit erwähnt. Ersichtlich ist dies aus der Formulierung „Vorgelegt am … und nicht bezahlt.“
Ja, aber das ist in Deinem Fall nicht praktikabel und ich kann
mir auch nicht vorstellen, daß sich die Kreditinstitute Deiner
Kunden das mitmachen werden.
Die Kreditinstitute machen das schon mit, jedoch wird bei Abbuchungsaufträgen die Lastschrift ebenfalls zurückgegeben, sofern die Kreditinstitute der Kunden keinen Abbuchungsauftrag der Kunden vorliegen haben. Bringt also nur etwas, sobald du immer die gleichen Kunden hast.