Rückbuchung

Liebe/-r Experte/-in,mein bisheriger Stromanbieter,Vattenfall,hat mir nach dem Wechsel zu einem anderen Anbieter noch einmal eine wesentlich zu hohe Summe von meinem Konto abgebucht,mit der Bemerkung „maschinell errechnet“ die angegebenen Verbrauchsdaten stimmen in der Rechnung nicht.Anzumerken ist noch,das kurz vor dem Wechsel,der Netzbetreiber EON,einen neuen Zähler eingebaut hat,natürlich habe ich auch die Enddaten des alten Zählers notiert.Weder auf Anschreiben in meinem,noch bestehenden Onlinekonto noch auf die Rückrufoption im Kundenportal wird reagiert.Ich habe nun vor,die zu viel abgebuchte Summe zurück zu buchen,ist das mein Recht?Schon im Voraus erst einmal danke für die Hilfe,Peter Peschke.

Sehr geehrter Herr Peschke,

leider kenne ich mich im Energieverbraucherbereich so gut wie nicht aus. Es tut mir Leid, Ihnen keine bessere Nachricht geben zu können.

Mit freundlichen Grüßen

H.K.

Hallo Peter,

Sie können die Summe zurück buchen lassen, so weit mir das bekannt ist. Es muss eine Frist eingehalten werden. Ich glaube sieben Tage. Am besten Sie fragen bei Ihrem Kreditinstitut nach.

Gruß Katja und eine schöne Adventszeit

Hallo Peter,

ich würde hier kurzen Prozess machen und die Abbuchung ( Lastschrit ) wegen Widerspruch zurückgeben.

Hierzu brauchst Du nur Deiner Hausbank einen entsprechenden schriftlichen Auftrag zu erteilen ( Begründung nicht erforderlich ). Am besten Du gehst prsönlich vorbei.

Der Zeitraum für einen Widerspruch bei der Hausbank beträgt 6 Wochen ab Datum der Abbbuchung, aber so lange würde ich nicht warten.

Als zweites würde ich den bisherigen Stromanbieter schriftlich per Einschreiben auffordern, eine nachvollziehbare Abrechnung zu erstellen und ausdrücklich darauf hinweisen, daß Du diese dann sofort bezahlst.

MfG

Stefan Seidel

Ich habe nun vor,die zu viel abgebuchte Summe zurück
zu buchen,ist das mein Recht?Schon im Voraus erst einmal
danke
für die Hilfe,Peter Peschke.

Hallo Herr Peschke,

wenn Sie sich sicher sind, dass Ihre Berechnung stimmt, können Sie der Eon diese Berechnung mitteilen und den zuviel gezahlten Betrag rückbuchen lassen.

Schöne Grüße,
Foehranwalt

Leider kann ich Ihnen hier keine fachliche Antwort liefern, da ich auf diesem Gebiet kein Fachmann bin.

Meiner Meinung nach, lassen sich fehlerhafte Abbuchungen sehr wohl zurückbuchen. Soweit ich weiß, muss man sich an die eigene Hausbank wenden, die dieses veranlasst. Es gibt hier auf jeden Fall eine Frist (glaube 6 Wochen). Ansonsten gilt: -schriftlich abmahnen - Frist setzen - ggf. Verzugszinsen einfordern - notfalls über einen Rechtsanwalt

Sofort zurück buchen - Sofrn Deine Angaben sicher sind.

Wenn die Mahnungen nicht aufhören - auf den Rechtsweg verwisn, weitere Anschriben verbieten und mit Abmahnung drohen.

KOmmt ein Mahnbescheid, widersprechen.

Kommen weitre Anschreiben - ab zum Anwalt (und ggf. mit dem ein für beide Seiten gute vereinbarung treffen!)

Glück auf
Alles natürlich generell ohne Gewähr

Trotzdem vielen Dank für die Antwort und noch ein schönes Wochenende.

Recht vielen Dank für die Antwort und ebenfalls eine schöne Vorweihnachtszeit,Peter.

Vielen Dank für den ausführlichen Ratschlag,werde ich so machen.Noch eine schöne Vorweihnachtszeit,Peter Peschke

Vielen Dank und noch ein schönes Wochenende

Ich habe momentan keine Zeit, mich um die Beantwortung deiner Frage zu kümmern
Januario

Vielen Dank und noch ein schönes Wochenende

Wünsche ich ebenfalls.
P.S.: Die Berechnung müssen Sie natürlich Vattenfall und nicht Eon schicken !

Schönen 2. Advent,
Foehranwalt

Sehr geehrter Herr Peschke,

grundsätzlich haben Sie immer das Recht, Gelder die von Ihrem Konto per Lastschrift abgebucht worden sind, zurückzubuchen. In dem von Ihnen geschilderten Fall, sollten Sie das auch tun, da Sie dann Ihren ehemaligen Stromanbieter zwingen, tätig zu werden und sich dann mit Ihnen und Ihrem Anliegen auseinander zu setzen. Wenn Sie die Situation so lassen, wird sich der Stromanbieter wohl nicht oder nur sehr ungern mit Ihrem Problem beschäfiten, da er das Geld hat schon hat.

Sie haben gegenüber dem Stromanbieter immer das Recht, Auskunft über die Berechnungsgrundlagen einer Rechnung zu erhalten, d.h. wieviel kwh wurden für welchen Strompreis berechnet. Dazu müssen die Zählerstände angegeben werden. Wenn die Stände nicht überein stimmen, sollten Sie schriftlich der Rechnung widersprechen und das Geld zurückbuchen.

Mit freundlichen Grüßen

Nicolai Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Sehr geehrter Herr Peschke,

wenn die Abbuchung nicht stimmt, können Sie sie bestimmt zurückbuchen lassen. Die Frage ist allerdings, ob es zu der Abbuchung nicht auch eine Rechnung gibt, der Sie möglicherweise hätten widersprechen müssen. Dazu müsste man sich den Vertrag mit Ihrem früheren Anbieter einmal genauer anschauen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Ich würde die Abbuchung rückgängig machen, was natürlich nicht verhindert, daß der Stromlieferant die unzutreffende Forderung weiter - ggf. gerichtlich - geltend macht.

Um hier das Risiko gering zu halten, würde ich statt der Abbuchung den Betrag überweisen, der nach Ihren Berechnungen zutreffend ist.

Werter Herr Kutz,
ich möchte mich ganz herzlich für Ihre ausführliche Auskunft bedanken und wünsche Ihnen noch eine schöne Vorweinachtzeit,Peter Peschke.

Werter Herr Spoth,
vielen Dank für Ihre Antwort.Ja es gab eine Rechnung,die war aber falsch und auf meinen Einwand kam keine Reaktion,Vattenfall hat überhaupt nicht geantwortet.Noch einen schönen Abend,P.Peschke.

Vielen Dank für Ihre Antwort,ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend,P.Peschke.

Liebe/-r Experte/-in,mein bisheriger
Ich habe nun vor,die zu viel abgebuchte Summe zurück
zu buchen,ist das mein Recht?Schon im Voraus erst einmal danke
für die Hilfe,Peter Peschke.

Hallo, Herr Peschke,

die Frage läst sich nicht so einfach beantworten. Wer im Recht ist, kann man hier wohl erst später klären. Ich würde es aber in jedem Fall machen, denn sonst läßt man sich auf einen endlosen Kampf um sein - möglichweise zu Unrecht - abgebuchtes Geld ein. Wenn Vattenfall etwas will, wird sich das Unternehmen sehr viel eher gesprächsbereit zeige, als im umgekehrten Fall. Schließlich hebne Sie alles getan, um die Sache zu klären. Jetzt wäre dann die Gegenseite am Zuge!

Verboten ist es jedenfalls nicht - die Gegenseite wird natürlich nicht begeistert sein. Besser ist aber, die sind sauer, als umgekehrt!

MfG

Vierten