Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage zu einer EC-Cash Zahlung mit Eingabe der PIN.
Ich habe eine Lederjacke gekauft und diese jedoch zurückgegeben. Am Tag der Rückgabe war der Chef des Geschäftes nicht anwesend und mir wurde von einer Mitarbeiterin mitgeteilt, dass nur der Chef Überweisungen vornehmen könne. Mir wurde dann telefonisch von dem Chef des Ladens versichert, dass er mir nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub meinen Kaufpreis auf mein Konto zurück überweisen würde. Dies ist, auch nach telefonischer Nachfrage bis dato nicht geschehen. Ich habe lediglich einen Kassenbon, mit Adresse des Ladens, auf dem der Betrag als Gutschrift aufgeführt ist und die Mitarbeiterin handschriftlich vermerkt hat, dass der Betrag am 26.04. auf mein Konto überwiesen wird.
Gibt es für mich eine Möglichkeit, meine Bank davon zu überzeugen, die Lastschrift zurückzubuchen. Ich bin nicht mehr im Besitz der Jacke und schulde dem Händler nichts. Da der Laden ca. 80 km von meinem Wohnort entfernt ist, möchte ich nicht mehr dort hinfahren.
Im voraus vielen Dank für Eure Antworten.
Hallo Daniela,
das ist im Zweifel ein Rechtsstreit, in welchen sich die Bank nicht reinhängen wird. Ich bin kein Jurist, aber ich würde die relevante Person (wahrscheinlich den Inhaber) mahmen, in Verzug setzten und nach erfolglosem Ablauf einen Mahnbescheid erlassen. Wenn die Eigenausführung zu kompliziert ist, nimm einen Rechtsanwalt.
Sorry, leider gibt es aus meiner Sicht keine einfachere Lösung, viel Erfolg
HJR
Hallo,
da es sich hierbei nicht um eine Lastschrift handelt, hat die Bank den Betrag ordnungsgemäß gebucht. Die Transaktion wurde durch Eingabe der PIN bestätigt. Der einzige Weg ist tatsächlich über den Händler - Notfalls mittels Juristen.
Beste Grüße
Dirk
Von der technischen Seite ist die Zahlung durch Eingabe der PIN bestätigt und nicht mehr rückbuchbar. Es ist hier keine Lastschrift, die man einfach zurückgeben kann.
Aber man kann den Ladeninhaber mit Anwalt drohen und ein gerichtliches Mahnverfahren durchführen. Setze ihm 14 Tage Frist. Danach kommt der Anwalt oder Mahnbescheid. Und das tut dem ladeninhaber weh, es sei denn er hat nichts zu verlieren.