Angenommen ein Händler aus Fernost kommt an meine Kontodaten
(Girokonto) und bucht willkürlich einen Betrag ab und löst
dann sein Konto auf.
Kann diese Abbuchung von mir widerrufen werden?
Ja, Du kannst der Lastschrift widersprechen. Grundsätzlich läuft das Verfahren zum Einzug von Forderungen durch Lastschriften so ab:
Der Händler vereinbart mit seiner Bank eben diesen o.g. Vertrag.
Mit diesem Vertrag verpflichtet sich der Händler nur solche Forderungen mittels Lastschrift einzuziehen für die er die Einzugsermächtigung des Kontoninhabers vorliegen hat. Zieht er nun Lastschriften ein und will sein Konto anschließend auflösen sollte die Bank erkennen dass sich noch Lastschriften innerhalb der Widerrufsfrist befinden und ggf. eine Rückverrechnung kommen kann. Die Bank sollte in ihrem Interesse aufmerksam sein und geeignete Maßnahmen ergreifen.
Für Dich ist das alles uninteressant: Du widerrufst die Lastschrift, erhältst Deine Gutschrift und fertig.
Wichtig ist das du dabei Fristen einhältst !
Du kannst Lastschriften grundsätzlich innerhalb 6 Wochen nach Buchungstag widersprechen. Sollte diese Zeit vergangen sein prüf mal wann Du deinen letzten Rechnungsabschluss seitens der Bank erhalten hast. Von da ab gelten eigentlich ebenfalls die 6 Wochen. Die Banken legen in ihren AGB fest das Buchungen als genehmigt gelten wenn Du nicht innerhalb 6 Wochen nach Rechnungsabschluss widersprichst … !
Wer hat denn dann den Schaden?
In deinem Beispiel hat den Schaden die Bank das Asiaten. Du bittest Deine Bank um Rückverrechnung. Deine Bank tut das und belastet ihrerseits die Bank des Einreichers der Lastschrift. Diese kann eventuell den Einreicher nicht mehr belasten und guggt dumm
Welche Sicherungsmechanismen im Zahlungsverkehr greifen in
dieser Situation?
Mhh, international: keine Ahnung. In Deutschland bzw. EU ist das alles geregelt. Einfach gesagt: Die Bank das Lastschrifteinreichers haftet gegenüber ihr nachgelagerter Inkassostellen, also Deiner Bank bzw. Dir.
Ich hatte sowas schon öfters in der Praxis, von beiden Seiten. Mit den Händlern vereinbaren wir gewisse Limite. Soll bedeuten, ein uns unbekannter neuer Kunde und ohne Top-Bonität kann nicht gleich für 100.000 Euro Lastschriften ziehen, Geld abheben und Insolvenz anmelden. Die Limite werden genauso geprüft wie Kredite ! Also Rating auf Grund betriebswirtschaftlicher Zahlen, Bank-an-Bank-Auskünfte und so weiter. Im Zweifel muß der Kunde Sicherheiten hinterlegen. Das macht sicher nicht jede Bank bei jedem Betrag. Jeder hat seine eigenen Regeln um die Haftungsrisiken zu begrenzen. Vorschriften dafür gibt es nicht. Im Zweifel habe ich als Bank eine Forderung an den insolventen Betrüger. Also nichts …
Ist es wichtig dass der Händler in Fernost ansässig ist?
Letztendlich scheint er ein Konto in Deutschland (gehabt) zu haben.
Sonst gäbe es auch keine Lastschrift.
Dieser kann widersprochen werden.
Ob das Konto des einziehenden noch existiert ist irrelevant.
In dem Fall wäre es ein Problem der Bank des Händlers…
Es gibt keinen internationalen Lastschriftverkehr… in wie fern sich das mit SEPA innerhalb der Eurozone ändert… damit hab ich mich nicht beschäftigt. Aber wenn überhaupt, dann nur da.
Wichtig ist das du dabei Fristen einhältst !
Du kannst Lastschriften grundsätzlich innerhalb 6 Wochen nach
Buchungstag widersprechen. Sollte diese Zeit vergangen sein
prüf mal wann Du deinen letzten Rechnungsabschluss seitens der
Bank erhalten hast. Von da ab gelten eigentlich ebenfalls die
6 Wochen. Die Banken legen in ihren AGB fest das Buchungen Rechnungsabschlüsse als
genehmigt gelten wenn Du nicht innerhalb 6 Wochen nach
Rechnungsabschluss widersprichst … !
Die Frist „sechs Wochen nach Buchung“ gibt es nicht.
Das was Du da verlinkt hast, ist eine rein nationale Sache.
Hier geht es um die SEPA-Lastschrift, mit der Du eine Firma im SEPA-Ausland, z.B. in den Niederlanden, ermächtigen kannst, von Deinem deutschen Konto Geld abzuheben, so wie man das von der deutschen Lastschrift kennt.
Hier geht es um die SEPA-Lastschrift, mit der Du eine Firma im
SEPA-Ausland, z.B. in den Niederlanden, ermächtigen kannst,
von Deinem deutschen Konto Geld abzuheben, so wie man das von
der deutschen Lastschrift kennt.
Wenn die EU das Lastschrftverfahren Europaweit abschaft, was bedeutet das dann wohl für die SEPA-
Lastschrift?
Wenn die EU das Lastschrftverfahren Europaweit abschaft, was
bedeutet das dann wohl für die SEPA-
Lastschrift?
Wie schon erwähnt hat das garnichts miteinander zu tun, gemäß „Mineralwasserkosten gestiegen - was hat das nur für einen Einfluss auf die durchschnittliche Nutzungsdauer von Fahrrädern“
Dazu kommt, dass in diesem Artikel faktisch nichts drinsteht was irgendwelche Details angeht, jedoch ist auch hier eindeutig auf das ELV Bezug genommen, nicht auf irgendwas anderes.
Wenn die EU das Lastschrftverfahren Europaweit abschaft, was
bedeutet das dann wohl für die SEPA-
Lastschrift?
Ich sehe da auch keinen Zusammenhang.
Demnächst werden übrigens auch im beleghaften Zahlungsverkehr die alten, nationalen Verfahren abgelöst. Dann gibt es keine nationalen Überweisungs- oder Lastschriftbelege mehr (die mit der 20 unten rechts z.B. oder 18/19 bei Losen und Spenden).
Und wodurch werden die abgelöst? Durch SEPA-Zahlungsverkehrsbelege.
Man kann also nicht daraus, dass national etwas geändert wird, auch SEPA stirbt. Im Gegenteil - in Zukunft gibts halt nur noch SEPA. Damit Europa besser zusammenwachsen kann.