Rückbuchung nicht möglich?

Hallo liebe Bankexperten.

Zu folgender Situation würde ich gerne mal Eure Meinung hören:

Frau A geht Anfang des Monats zur Bank und sagt dort, dass eingehende Lastschriften gesperrt werden sollen. Die Bank lässt dennoch einige Tage später eine Firma 100 Euro per Lastschrift abbuchen. Frau A geht davon aus, dass Ihr Auftrag das Konto zu sperren ausgeführt wurde und entscheidet sich Ende des Monats das Konto komplett aufzulösen und tut dies auch. Danach bekommt Frau A Post von der Bank mit den Kontoauszügen des Monats… Frau A bemerkt natürlich sofort die Lastschrift… die eigentlich nie hätte abgebucht werden dürfen.
Frau A geht also zur Bank, um die Lastschrift zurückbuchen zu lassen, gibt dort ihre neue Bankverbindung nochmals an etc. Der Beamte am Schalter leitet das Anliegen weiterv an die Zentrale.
Kurze Zeit darauf bekommt Frau A wieder Post:
Die Lastschrift könne nicht zurückgebucht werden, da das Konto ja aufgelöst sei.
Große Verwirrung !!!
Was ist denn mit dem Einspruchsrecht von 6 Wochen?

So… jetzt bin ich mal gespannt, was Ihr dazu meint.

Viele Grüße,

Matthias

Die Lastschrift könne nicht zurückgebucht werden, da das Konto
ja aufgelöst sei.
Große Verwirrung !!!
Was ist denn mit dem Einspruchsrecht von 6 Wochen?

Was nutzen die 6 Wochen, wenn es das Konto nicht mehr gibt?

Gruß,
-Efchen

hi,

konto aufgelöst=konto abgeschlossen.

du hast also erstens mit dem abschluss des kontos (wie übrigens auch deine bank) den saldo anerkannt.

zweitens ist es so, dass eine rückbuchung nur auf das entsprechende konto erfolgen kann - wenn das konto weg ist, geht das logischerweise nicht mehr, frist hin, frist her.

grüße

uwe

Lastschriften kannst Du immer und ohne Angabe von Gründen zurückweisen. Das Risiko (z.B. das das Konto nicht mehr existiert) liegt einzig und alleine bei der Bank!!!
Das zurückweisen geht mindestens innerhalb von 6 Wochen.

Ich persönlich (wenn es mich betreffen würde, UND wenn die Lastschrift unberechtigt ist) würde folgendes machen:
-Bank Frist zur Überweisung des Betrages auf das neue Konto setzen, und bei Nichterfüllung rechtliche Schritte und Presse ankündigen.

Was Du persönlich machst, ist Deine Entscheidung.

Caspar

(kostenlose Bankkonten und Kreditkarten gibt es übrigens z.B. hier: gelöscht)

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[MOD]: Der genannte Link, der lediglich der Eigenwerbung dient, wurde gelöscht. Caspar, bitte unterlasse das auch in Zukunft, wenn der Link nicht der Beantwortung einer direkt gestellten Frage dient.
Das unnötige Vollzitat wurde ebenfalls gelöscht.

He?

Lastschriften kannst Du immer und ohne Angabe von Gründen
zurückweisen. Das Risiko (z.B. das das Konto nicht mehr
existiert) liegt einzig und alleine bei der Bank!!!
Das zurückweisen geht mindestens innerhalb von 6 Wochen.

Immer ist nicht richtig, hier gibt es sehr wohl Fristen.
Wieso liegt das Risiko bei der Bank? Grundsätzlich kann eine Bank keine bestimmten Lastschriftabbuchungen sperren. Der Kunde muss dem Einziehenden die Ermächtigung entziehen und seine Kontoauszüge regelmäßig überprüfen.
Das würde ja bedeuten, dass eine Bank erst 6 Wochen nach Rechnungsabschluss das Konto auflösen darf, weil ja der Kunde theoretisch noch widersprechen könnte.

Bevor man ein Konto auflöst, sollte man sich die Umsätze genau anschauen, um noch entsprechenden Buchungen widersprechen zu können.

Ich persönlich (wenn es mich betreffen würde, UND wenn die
Lastschrift unberechtigt ist) würde folgendes machen:
-Bank Frist zur Überweisung des Betrages auf das neue Konto
setzen, und bei Nichterfüllung rechtliche Schritte und Presse
ankündigen.

Tja, dieser Vorschlag ist ja interessant:

Die Bank wird nicht zahlen, da sie keine Schuld an der Abbuchung hat. Der Kunde muss direkt beim Einziehenden widersprechen, hat das der Kunde versäumt… das wird der nette Kollege am Schalter (nein, wir sind keine Beamten *lach*) sicher auch gesagt haben (ich gehe davon aus, dass es sich um eine Einzugsermächtigung handelt und nicht um einen Abbuchungsauftrag).

Möglichkeit: Mit der Firma Kontakt aufnehmen, wenn die Lastschrift nicht berechtigt war, das Geld einzuziehen, liegt hier eine ungerechtfertigte Bereicherung vor und die Firma muss das Geld überweisen. Das geht schneller, als sich beim Anwalt oder vor der Presse lächerlich zu machen…

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Hallo Matthias,

vorab ist es nicht möglich ein Konto gegen einen Lastschrifteinzug zu sperren, wenn dieser per Einzugsermächtigung erfolgt! Die Bank ist nur Ausführer- hat aber keinerlei Entscheidungsgewalt…
Bei Abbuchungsaufträgen schaut das anders aus. Um was dreht es sich?

Wenn das Konto erloschen ist, wurde der Endsaldo mit der Unterschrift anerkannt- eine Rückbuchung ist leider nicht mehr möglich.

Einzige Chance Zivilrechtlich gegen den Einzug vorzugehen- die Bank hat damit allerdings nichts mehr zu tun … denn der Kunde ist verpflichtet seine Kontoumsätze eigenständig zu prüfen.

Weitere Rückfragen gerne
grüße

@Deli: Was Du schreibst, ist völliger Unsinn, sorry.
Vielleicht kann das jemand anderes aus dem Forum bestätigen.

Eine Lastschrift kann mindestens innerhalb bestimmter Fristen ohne Angabe von Gründen storniert werden.

Das Lastschriftverfahren wurde aus Kostengründen von den Banken so vereinfacht, dass die Banken nicht prüfen, ob der Lastschrift- Zieher zum Ziehen der Lastschrift berechtigt ist. Jeder mit Lastschriftberechtigung (ich z.B.) kann rein technisch gesehen Lastschriften von beliebigen Konten ziehen!

Zur Absicherung der Zahler kann jeder Lastschriften ohne Angabe von Gründen zurückweisen.

Caspar

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[MOD]: überflüssiges Vollzitat gelöscht

Hallo Caspar,
wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Ich habe geschrieben, dass es sehr wohl Fristen gibt, also eine Rückgabe nicht „immer“ zurückgegeben werden kann. Beispiel: Die LS wurde im Dezember 07 gebucht, und der Kunde merkt im April 08, dass die nicht berechtigt war.
Da hat der Kunde nun mal keine Möglichkeiten mehr. Mehr hab ich dazu nicht geschrieben (das hast du interpretiert), ich habe nur dein Posting ergänzt. Das richtige nochmals zu wiederholen wäre unnötig.

Eine Lastschrift kann mindestens innerhalb bestimmter Fristen
ohne Angabe von Gründen storniert werden.

Habe ich was anderes geschrieben??? Du hast geschrieben:

„Lastschriften kannst Du immer und ohne Angabe von Gründen zurückweisen“

ich habe daraufhin geantwortet:

"Immer ist nicht richtig, hier gibt es sehr wohl Fristen. "

Das Lastschriftverfahren wurde aus Kostengründen von den
Banken so vereinfacht, dass die Banken nicht prüfen, ob der
Lastschrift- Zieher zum Ziehen der Lastschrift berechtigt ist.
Jeder mit Lastschriftberechtigung (ich z.B.) kann rein
technisch gesehen Lastschriften von beliebigen Konten ziehen!

Ja, das stimmt, habe ich auch nie bestritten! Die Bank hat das vereinfacht, weil der Kunde die Möglichkeit hat, innerhalb von Fristen zu widersprechen, also kein Risiko trägt (wenn er seine Kontoauszüge regelmäßig überprüft).

@ Caspar: Komm bitte von deinem hohen Ross runter und lies zuerst, was hier steht und nicht was zwischen den Zeilen stehen könnte. Das fällt mir in letzter Zeit bei deinen Postings häufiger auf!