Hallo,
angenommen, einer Person werden vom Konto Beträge in einem Gesamtvolumen von ca. 600 Euro abgebucht durch Kreditkartenzahlungen im Internet, die diese Person aber nie getätigt hat.
Welche Vorgehensweise sollte diese Person an den Tag legen, um das Geld zurück zu bekommen?
Es gibt ja einschlägige Urteile (unter anderem zuletzt OLG Frankfurt/ Main vom 04.04.2005), die einen Anspruch auf Rückerstattung von unberechtigten Abbuchungen festlegen.
Und angenommen, die Bank sperrt sich gegen eine Rückbuchung und verweist auf die GZS (Gesellschaft für Kartensysteme)
und das die Angelegenheit dort geklärt werden soll - wäre diese Vorgehensweise sinnvoll oder wäre es auch möglich, das die Bank nur die Verantwortung loswerden will.
Wie also könnte in solch einem exemplarischen Fall ein sinnvolles Vorgehen aussehen?
Vielen Dank.